Schließen
< Zurück

Invasive Neophyten

Einleitung und Definitionen

Trachycarpus_fortunei_2018_C_Brigitte_Marazzi

Einleitung

Invasive gebietsfremde Pflanzen  tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Deshalb wird dieses Thema auf der ganzen Welt behandelt - und auch in der Schweiz.

Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht-einheimische Pflanzen, die aus fremden Gebieten (meist aus anderen Kontinenten), absichtlich oder unabsichtlich, eingeführt wurden; die sich bei uns in der Natur etabliert haben (Vermehrung in freier Natur) und die sich auf Kosten einheimischer Arten effizient ausbreiten. Das IPBES Global Assessement stufte invasive gebietsfremde Arten sogar als einen der fünf Faktoren des globalen Wandels mit den größten Auswirkungen auf die Natur ein (IPBES 2019 full report).

Gemäss Artikel 8h des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt müssen das Einbringen solcher Arten verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden. Zahlreiche internationale Organisationen sowie verschiedene nationale Organisationen und Instanzen in den europäischen Ländern kümmern sich um dieses Thema und informieren über die Arten, die Auswirkungen und mögliche Massnahmen. In Europa geht es dabei um exotische Arten welche nach 1500 (also nach der Entdeckung Amerikas) eingeführt wurden; sie gelten als Neophyten, bzw. als invasive Neophyten.

Auch in der Schweiz haben sich invasive Neophyten in den letzten Jahren als Gefährdung für die biologische Vielfalt bestätigt. Die Aktivitäten rund um das Thema haben sich vermehrt und gehen von der Informationsvermittlung und Sensibilisierung, bis hin zur Eindämmung und Bekämpfung. Mit der revidierten Freisetzungsverordnung (FrSV, in Kraft seit Oktober 2008) haben wir in der Schweiz eine gesetzliche Basis um Mensch und Umwelt vor den Schäden durch den Umgang mit invasiven Neophyten zu schützen.

Einige Zahlen für die Schweiz (Stand Dezember 2021, BAFU 2022):

Lonicera_japonica_2021_C_Brigitte_Marazzi 

Die wichtigsten Definitionen

  • Exotische vs. einheimische Arten
    Gemäss der Nationalen Strategie (BAFU 2016) sind "exotische" Arten definiert als Arten, die durch menschliche Aktivitäten in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets, wo sie einheimisch oder autochthon sind, übertragen werden. Eine exotische Art wird auch als allochthon bezeichnet. In unserem Fall sind die nationalen Grenzen der geografische Bezugsrahmen.
  • Neophyt vs. Archäophyt
    Ein Neophyt ist eine exotische Art, die nach 1500 (Entdeckung Amerikas) eingeführt wurde und in der Lage ist, sich ohne die Hilfe des Menschen zu vermehren und in der Natur zu überleben. Bei einem Archäophyten handelt es sich um eine exotische Art, die bereits vor 1500 vorhanden war (z.B. zur Zeit der Römer eingeschleppt wurde) und sich in der Natur, ohne die Hilfe des Menschen, fortpflanzen und erhalten kann.
  • Invasiver Neophyt
    Ein Neophyt wird als invasiv bezeichnet, wenn er sich schnell und zum Nachteil der einheimischen Artenvielfalt ausbreiten kann. Für Invasivität ist also eine Kombination von starker Ausbreitung mit davon verursachten Schäden notwendig. Eine umfassende Bewertung der Invasivität berücksichtigt nicht nur die Schädigung der einheimischen biologischen Vielfalt, sondern auch die Gesundheit von Mensch und Tier sowie wirtschaftliche Schäden (z. B. Schäden an Infrastruktur, Landwirtschaft etc.). Siehe Bewertung des invasiven Potenzials.

    In der Schweiz gibt es Definitionen, die in den gesetzlichen Grundlagen verankert sind: So definiert die Freisetzungsverordnung (FrSV) invasive gebietsfremde Organismen als "gebietsfremde Organismen, von denen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie sich in der Schweiz ausbreiten und eine so hohe Bestandesdichte erreichen können, dass dadurch die biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigt oder Mensch, Tier oder Umwelt gefährdet werden können" (Art. 3, Abs. 1h).

Gesetzliche Grundlagen

Reynoutria_japonica_aggr_Brigitte_Marazzi

Strategie Neobiota Schweiz

Die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten (BAFU 2016) beschreibt und konkretisiert nationale Regelungen und internationale Verpflichtungen bezüglich invasiver gebietsfremder Arten und zeigt die erforderlichen Massnahmen auf. Sie enthält auch eine detaillierte Übersicht über Staatsverträge, Bundesgesetze und Verordnungen, die den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten aller Organismengruppen direkt oder indirekt regeln. 

 

Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen

 

Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt Freisetzungsverordnung, FrSV, Art. 1, 2, 3, 4 (Selbstkontrolle), 5 (Information des Abnehmers), 6 (Sorgfaltspflicht), 15 a-f, 16, 49, 51 (Monitoring), Anhang 2 (Liste der verbotenen gebietsfremden Organismen).

Die Freisetzungsverordnung, FrSV (seit 2008 in Kraft, revidiert im 2020), definiert die gebietsfremden Organismen und regelt den Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt. Insbesondere sollen Tiere und Pflanzen, Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen Einwirkungen durch den Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt geschützt werden. Die Sorgfaltspflicht und Selbstkontrolle sowie die Informationspflicht der Abnehmer wurden erweitert.

Für sämtliche gebietsfremden Pflanzen (und Tiere), von denen man weiss, dass sie Schäden anrichten oder das Potential dazu haben, gilt die Sorgfaltspflicht, Selbstkontrolle und Informationspflicht der Abnehmer. Somit sind alle Arten der Liste der invasiven un potenziell invasiven Neophyten der Schweiz von der FrSV betroffen und der Umgang mit diesen Arten muss so erfolgen, dass keine Schäden zu erwarten sind. Derzeit dient die Empfehlung des Cercle Exotique (ex-AGIN) als Referenz: sie "führt Pflanzen auf, für die aus Sicht des Cercle Exotique die begründete Schlussfolgerung schwierig zu erbringen ist, dass selbst unter vorschrifts- und anweisungsgemässem Umgang keine Gefährdungen und Beeinträchtigungen von Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten sind." Diese Empfehlung wird derzeit aktualisiert, da die aktuelle auf der Schwarzen Liste und der Watch List von InfoFlora (2014) basierte.

Ausserdem verbietet die FrSV den Umgang mit bestimmten gebietsfremden invasiven Pflanzen (und Tieren), die sich besonders effizient ausbreiten, und meist auch noch gesundheitliche oder ökonomische Schäden anrichten. Sie befinden sich in der Listen der verbotenen Arten der FrSV. Die am 1.3.2024 bekannt gegebenen Anpassung der FrSV mit den neuen Anhänge 2.1 und 2.2 wird am 1.9.2024 in Kraft treten. Das heisst, dass Arten dieser Anhänge nicht verkauft werden dürfen. Viele andere invasive gebietsfremde Pflanzen dürfen zwar theoretisch zurzeit noch verkauft werden.Pflanzen, die bereits in Gärten vorhanden sind, sind von dem Verbot nicht betroffen.

  • Anhang 2.1 enthält 22 Arten oder Artengruppen für welche einen Umgangsverbot gilt. Er ist in Art. 15 FrSV folgenderweise neu definiert: “Mit invasiven gebietsfremden Organismen nach Anhang 2.1 darf in der Umwelt nicht direkt umgegangen werden; ausgenommen sind Massnahmen, die deren Bekämpfung dienen. Das BAFU kann im Einzelfall eine Ausnahmebewilligung für den direkten Umgang in der Umwelt erteilen, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller nachweist, dass sie oder er alle erforderlichen Massnahmen zur Einhaltung von Absatz 1 ergriffen hat. “
  • Anhang 2.2 enthält 31 Arten oder Artengruppen für welche einen Inverkehrbringens Verbot gilt. Er ist in Art. 2 FrSV folgenderweise neu definiert: “Invasive gebietsfremde Organismen nach Anhang 2.2 dürfen nicht für den direkten Umgang in der Umwelt in Verkehr gebracht werden.“

Eine Erläuterung der verschiedenen Typen von Listen und ihrer Rollen finden Sie auch unter Listen und Infoblätter.

 

Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), USG, Art. 1 et 29a. Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen. Zur Zeit findet eine Revision des Umweltschutzgesetzes statt.

Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung), FMBV, Anhang 10 : Samen der Ambrosia spp. sind im Futtermitteln unerwünscht und müssen auf ein Minimum reduziert werden. Dementsprechende Kontrollen können durchgeführt werden.

Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV, Art. 18 (Überwachung der phytosanitären Lage), 104 (Kantonale Dienste), 110 (Übergangsbestimmungen). Die Ambrosia ist ein besonders gefährlich Schadorganism. Die Ambrosia Bekämpfung ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig (Übergangsbestimmung).

Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, Anhang 2.5 (Verbote und Einschränkungen). Die folgende Verordnung legt fest, wo Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden dürfen (z. B. im Wald, auf und an Strassen, Wegen usw.).

 

Gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene

Unionsliste

Verordnung EU

Art. 4 - Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung.
6. [...] Die Unionsliste enthält vorrangig diejenigen invasiven gebietsfremden Arten, die:

(a) bislang noch nicht in der Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Invasion befinden und höchstwahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen haben;

(b) bereits in der Union etabliert sind und die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben.

 

Direkter Link zur UNIONSLISTE der invasiven Arten (12/07/2022) 

 

Management: Bekämpfung und Kontrolle

Solidago canadensis aggr. (C) Brigitte Marazzi

Das Management invasiver Neophyten und die damit verbundenen Bekämpfungsmassnahmen dienen der Verhinderung, Eindämmung oder Beseitigung der negativen Auswirkungen (Schäden) von Arten, die als invasiv oder potenziell invasiv eingestuft werden. Auch wenn die vollständige Beseitigung einer Art (Ausrottung) nicht immer möglich ist, ist die Vorbeugung und Vermeidung einer weiteren Ausbreitung von wesentlicher Bedeutung, um das Ausmass der Schäden zu begrenzen.

Je früher, desto besser! Je länger es dauert, bis Massnahmen ergriffen werden, desto teurer und zeitaufwändiger wird die Kontrolle sein (Abb.1).

Jede Bewirtschaftungs- und Kontrollmassnahme hat ihr eigenes Ziel (Ausrottung/Tilgung, Stabilisierung/Begrenzung oder Rückgang, Überwachung), das unter Berücksichtigung der Interessen der Grundeigentümer*innen bzw. -bewirtschafter*innen und der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Umwelt im Allgemeinen festgelegt werden sollte. Allgemeine Empfehlungen für Bekämpfungsmassnahmen sind auf den Infoblättern von Info Flora zu invasiven Arten zusammengestellt.

Die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten (BAFU 2016) beschreibt die Rahmenbedingungen für Management- und Kontrollmassnahmen.

  • Zeitpunkt, Ort und Methoden der Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten sollten entsprechend den spezifischen Merkmalen der jeweiligen Art gewählt werden.
  • Die Festlegung des Bekämpfungsziels hängt von der Verfügbarkeit und der Wirkungsweise der Massnahmen sowie vom Ausbreitungsstadium der Art ab.
  • Die Auswirkungen auf Nichtzielorganismen und die Umwelt, die Möglichkeit des Wiederauftretens und der Wiedereinführung nach Durchführung der Massnahmen sowie mögliche lokale Veränderungen sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Massnahmen gegen die Ausbreitung gebietsfremder invasiver Arten verursachen Kosten, die jedoch durch den potenziellen Schaden, den diese Arten verursachen, bei weitem aufgewogen werden.

Fig. 1. Stadien der Invasionsdynamik in Bezug auf Management- und Kontrollmassnahmen und ihre jeweiligen Kosten (aus Gigon & Weber E. 2005: Invasive Neophyten in der Schweiz: Lagebericht und Handlungsbedarf. Bericht der SKEW/CPS zu Handen des BUWAL, S. 19).

Umsetzung von Kontrollmassnahmen gemäss der Strategie:

  • Der Bund erarbeitet im Rahmen der nationalen Informations- und Koordinationstätigkeit für ausgewählte invasive gebietsfremde Arten sowie besonders betroffene Lebensräume artspezifische Bekämpfungsstrategien. Zu diesem Zweck hat der Bund ein Klassifizierungssystem entwickelt, um die verschiedenen Gruppen gebietsfremder Arten nach ihrer Invasivität und ihrem Handlungsbedarf zu priorisieren. Diese Einstufung ist derzeit in Arbeit.
  • Bund, Kantone, Gemeinden sowie Grundeigentümer*innen bzw. -bewirtschafter*innen führen Bekämpfungsmassnahmen nach den rechtlichen Bestimmungen und gemäss Zielvorgabe selbständig durch. Sie stützen sich dabei auf die allgemeinen Empfehlungen aufgrund wissenschaftlicher Grundlagen.
  • Die kantonalen Fachstellen setzen die Umsetzung der Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten durch.

 

Bei der Planung und Umsetzung von Bekämpfungsmethoden sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die von Art zu Art unterschiedlich sein können (siehe Infoblätter zu invasiven Arten). Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Zusammenfassung :

Vorsichtsmassnahmen
Informieren Sie sich vor jedem Eingriff über die möglichen Gesundheitsrisiken (allergene Pollen, Brennhaare, giftige Säfte usw.), schützen Sie sich angemessen (Handschuhe, Schutzbrille und Atemmaske) oder verzichten Sie auf den Eingriff, wenn Sie zu Allergien neigen.

Vorbeugende Massnahmen
Diese Massnahmen gelten insbesondere für invasive Neophyten, die von Privatpersonen und Gärtnern als Zierpflanzen geschätzt werden. Für Pflanzen (oder Populationen) die nicht bekämpft werden, wird empfohlen, zumindest die Blütenstände vor (!) der Fruchtbildung abzuschneiden, eine unkontrollierte vegetative Vermehrung zu vermeiden und die Pflanzenabfälle ordnungsgemäss zu transportieren und zu entsorgen.

Bekämpfungsmethoden
Die Wahl der Bekämpfungsmethode hängt von der Rechtsgrundlage (chemische oder mechanische Bekämpfung), der erforderlichen Wirksamkeit (mehr oder weniger kurzfristig), der Durchführbarkeit (Gebiet und Bevölkerungsdichte, Zugang), den finanziellen Mitteln (Finanzierung, Ausrüstung) und der verfügbaren Zeit (Jahreszeit, Möglichkeit der Wiederholung der Massnahme) ab. Die Bekämpfungsmethoden werden in den Infoblättern zu invasiven Neophyten beschrieben.

Kontrolle
Jede Bekämpfungsmethode sollte eine Kontrollphase mit Bekämpfung der Stockausschläge, Ausläufer (vegetative Vermehrung) und/oder neuer Sämlinge (sexuelle Vermehrung) umfassen. Da die Samen einiger Arten mehrere Jahre im Boden überdauern können, ist eine mehrjährige Bekämpfung unerlässlich.

Integriertes Management
In einigen Fällen lohnt es sich, eine integrierte Management-Strategie anzuwenden, bei der die Begrünung und das Wachstum von gewünschten Pflanzen auf den behandelten Flächen gefördert wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass nackter Boden zurückbleibt, der leicht von der unerwünschten Art (Samenbank im Boden) und/oder von Samen anderer invasiver Arten besiedelt werden könnte.

Beseitigung von Pflanzenmaterial
Für jede Bekämpfungsmassnahme sollte eine ordnungsgemässe Entsorgung der Pflanzenabfälle vorgesehen werden. Generell können nur Pflanzenteile, die sich nicht vermehren können (weder geschlechtlich noch vegetativ), im Garten kompostiert werden! Vermehrungsfähige Abfälle (Blütenstände, Früchte, Stängel und Wurzeln) sollten in professionellen Kompostier- und Vergärungsanlagen oder in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden (NICHT im Gartenkompost). Es sollte zu keinem Zeitpunkt (bei Transport, Lagerung und Entsorgung) das Risiko der Verbreitung von reproduzierbaren Abfällen eingegangen werden. Das Abladen und Ablagern von Gartenabfällen in unkontrollierten Gebieten (z. B. in Wäldern) ist illegal.

Meldung von Kontrollmassnahmen
Info Flora stellt die InvasivApp und das Feldbuch für invasive Neophyten kostenlos zur Verfügung, um invasive und potenziell invasive Neophyten zu melden, Bekämpfungs- und Überwachungsmassnahmen zu dokumentieren und die vorhandenen Daten zu visualisieren. In der Rubrik "Bilanz" kann die Entwicklung einer Population verfolgt werden. Es ist somit auch wichtig zu melden, wenn eine Population ausgerottet ist und bei den Kontrollen keine weiteren Individuen mehr aufgetaucht sind. Nur so kann in der Bilanz abgelesen werden, ob eine Bekämpfung erfolgreich beendet wurde oder nicht.

Überwachung/Beobachtung
Die weitere Überwachung des Gebiets, in dem eine Bekämpfungsmassnahme stattgefunden hat, ist von entscheidender Bedeutung. Denn so können mögliche neue Populationen invasiver Neophyten zeitnah entdeckt werden und zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um ihre Ausbreitung zu verhindern und so gleichzeitig die Managementkosten niedrig zu halten.

Jede und jeder von uns kann etwas tun! Je mehr Akteure an einer koordinierten Bekämpfung beteiligt sind, desto wirksamer sind die einzelnen Massnahmen und desto besser sind die Ergebnisse (und desto geringer sind folglich auch die Kosten).

Im Folgenden werden einige Empfehlungen aufgeführt (Hinweis: Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die Empfehlungen haben keinen rechtlichen Wert).

Hintergrund
Voraussetzung für jede individuelle Massnahme ist ein Grundwissen über das Thema. Wer die Komplexität des Themas versteht, ist sich der Erfolgschancen bewusst und minimiert das Risiko der Frustration.
Zu den Grundlagen gehört es, die Bedeutung des Begriffs Neophyt zu kennen, den Unterschied zwischen Neophyt und invasivem Neophyt zu verstehen, eine Vorstellung von den wichtigsten Rechtsgrundlagen zu haben und zu wissen, wo die aktuellen Listen der invasiven Neophyten der Schweiz, Informationen über sie und nützliche Kontakte zu finden sind.
Um Ihre Kenntnisse zu vertiefen, werden Kurse oder Informationsveranstaltungen angeboten. Info Flora organisiert jährlich einen Grundkurs, in dem man lernt, die wichtigsten invasiven Arten zu erkennen und mit ihnen umzugehen (siehe Info Flora-Kurse). Die Kantone, Gemeinden und andere öffentliche und private Organisationen bieten ebenfalls Kurse und Informationsveranstaltungen zu invasive Neophyten an.

Teilnahme an Aktionen und Projekten gegen invasive Neophyten
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde und/oder Ihrem Kanton sowie bei lokalen Vereinen und/oder Natur- und Umweltverbänden, ob es Aktionen und Projekte gibt, die sich an die Bevölkerung richten, um gegen invasive Neophyten vorzugehen. Beispiele dafür sind die Stadt Bern mit ihren Freiwilligeneinsätzen zur Bekämpfung von invasiven Neophyten und die "Association pour la Sauvegarde du Léman" und deren Bekämpfung des japanischen Knöterichs am Genfersee.

Besuchen Sie dazu auch unsere Seite mit nützlichen Kontakten

Privatgärten (Privatbesitz)
Jede und jeder kann in seinem Garten Bekämpfungsmassnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und Zielen durchführen. Bitte beachten Sie, dass auch das "Gebot der guten Nachbarschaft", Artikel 687 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, gilt.

Allgemeine Empfehlungen*:

  • Konsultieren Sie die Informationsbroschüre über den Verkauf von invasiven Neophyten des Cercle Exotique vor (!) jedem Kauf und/oder jeder Pflanzung; einige Arten sind in der Schweiz verboten !
  • Verzichten Sie freiwillig auf den Kauf und die Anpflanzung von invasiven Neophyten und bitten Sie Ihren Gärtner oder Landschaftsarchitekten, Ihre Entscheidung zu respektieren. Es sollten bevorzugt einheimische Arten gekauft und gepflanzt werden, die für die lokale Fauna (Insekten, Vögel, Säugetiere usw.) ideal sind.
  • Ergreifen Sie bei Zierpflanzen vorbeugende Massnahmen : Schneiden Sie die Blütenstände vor (!) der Fruchtbildung ab, vermeiden Sie unkontrollierte vegetative Vermehrung, transportieren und entsorgen Sie Pflanzenabfälle ordnungsgemäss.
  • Anpassung der Bewirtschaftungspraktiken, um die Schaffung günstiger Bedingungen für die Ansiedlung invasiver Neophyten zu vermeiden. Mähen Sie z. B. Natur- oder Blumenwiesen nicht bis zum Boden (vor allem nicht in Trockenperioden!), sondern vorzugsweise in einer Höhe von mindestens 10 cm, damit der Boden beschattet wird und die Wiesenarten nicht durch Wasserstress "verbrannt" absterben und offene, sonnige Flächen hinterlassen, die die Ansiedlung invasiver Neophyten begünstigen.
  • Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde und/oder dem Kanton über Aktionen oder Projekte gegen invasive Neophyten, die in Ihrer Gemeinde organisiert werden, und/oder um Praxis-orientierte Merkblätter und andere Informationen zu erhalten. 
  • Einbindung und Zusammenarbeit mit benachbarten Grundbesitzer*innen in konstruktiver und positiver Weise, um den Wert individueller Initiativen gegen invasive Neophyten zu erhöhen und als Impulsgeber*in zu wirken.
  • Weitere Informationen finden Sie in den Infoblättern von Info Flora oder in den Praxisblättern Ihrer Gemeinde bzw. Ihres Kantons.

 

Öffentliche Grünflächen (Gemeinden, Kantone, Behörden usw.)

Gemäss der Nationalen Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten (BAFU 2016) ergreifen Kantone und Gemeinden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Zielsetzungen eigene Massnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, und kantonale Fachstellen ordnen die Durchführung von Bekämpfungsmassnahmen an.

Allgemeine Empfehlungen*:

  • Konsultieren Sie die kantonalen Fachstellen und/oder den Cercle Exotique , um die Bewirtschaftungs- und Bekämpfungsmassnahmen in öffentlichen Grünanlagen zu koordinieren; viele Kantone verfügen über kantonale Strategien für invasive gebietsfremde Arten. Darüber hinaus ist es möglich, auf Gemeindeebene einen "Managementplan für invasive Neophyten" zu entwickeln.
  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, indem Sie keine invasiven gebietsfremden Arten kaufen und pflanzen und indem Sie die für öffentliche Parks und Gärten zuständigen kantonalen/kommunalen Stellen über Ihre Entscheidung informieren. Wählen Sie einheimische Arten, die für die lokale Fauna (Insekten, Vögel, Säugetiere usw.) ideal sind.
  • Ergreifen Sie vorbeugende Massnahmen gegen invasive Neophyten im Zierpflanzenbau: Schneiden Sie die Blütenstände ab, bevor (!) sie Früchte tragen, vermeiden Sie unkontrollierte vegetative Vermehrung, transportieren und entsorgen Sie Pflanzenabfälle ordnungsgemäss. Ersetzen Sie Pflanzen von verbotenen invasiven gebietsfremden Arten. Bei nicht verbotenen Arten ist ein Austausch der bereits gepflanzten Exemplare nicht erforderlich, wenn vorbeugende Massnahmen getroffen werden.
  • Anpassung der Bewirtschaftungspraktiken, um die Schaffung günstiger Bedingungen für die Ansiedlung invasiver gebietsfremder Arten zu vermeiden. Vermeiden Sie es beispielsweise, Grasflächen und Wegränder bis auf den Boden zu mähen (vor allem nicht in Trockenperioden!), sondern lassen Sie sie mindestens 10 cm hoch stehen, damit der Boden beschattet bleibt und die Grasarten nicht "verbrannt" absterben (Wasserstress) und offene, sonnige Flächen hinterlassen, die die Ansiedlung invasiver Neophyten begünstigen.
  • Konstruktive und positive Einbindung und Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, um den Wert der einzelnen Initiativen gegen invasive Neophyten zu erhöhen und so als Impulsgeber zu wirken.

Weitere Informationen finden Sie in den Infoblättern von Info Flora oder in den Praxisblättern Ihrer Gemeinde bzw. Ihres Kantons.

 

In der Landwirtschaft
Die Problematik der invasiven und potenziell invasiven Neophyten betrifft auch den Landwirtschaftssektor (im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Landwirtschaft, BLW), insbesondere bei den Direktzahlungen (siehe Direktzahlungsverordnung 2021).
Im Allgemeinen gelten die gleichen Grundsätze und Empfehlungen wie oben.
Für weitere Informationen zu invasiven Neophyten in der Landwirtschaft empfehlen wir Ihnen, sich an die kantonalen Pflanzenschutzdienste und/oder die auf invasive gebietsfremde Arten spezialisierten kantonalen Dienste zu wenden (siehe unsere Seite mit nützlichen Kontakten).
Informationen zur Bekämpfung von invasiven Neophyten finden Sie in den Infoblättern von Info Flora sowie in den Praxisblättern der Fachstellen Ihres Kantons.

* Die Liste der Empfehlungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die Empfehlungen haben keinen rechtlichen Wert.

Die Wahl der Bekämpfungsmethode hängt von der Rechtsgrundlage (chemische oder mechanische Bekämpfung), der erforderlichen Wirksamkeit (mehr oder weniger kurzfristig), der Durchführbarkeit (Gebiet und Bevölkerungsdichte, Zugang), den finanziellen Mitteln (Finanzierung, Ausrüstung) und der verfügbaren Zeit (Jahreszeit, Möglichkeit der Wiederholung der Massnahme) ab.

Hier finden Sie praktische Merkblätter die einen Überblick zu verschiedenen Methoden und Themen verschaffen, sowie technische Merkblätter, die vom Cercle Exotique, und/oder anderen Referenz-Behörden im Bereich des Umgangs mit invasiven Neophyten, erstellt wurden. Einige Kantone erarbeiten zudem eigene Merkblätter (siehe die entsprechenden Internetseiten unter Nützliche Links > Kantone).

 

Beschreibung  Merkblatt
Ringelung, etc. – Bekämpfung holziger Arten.
(Praktisches Merblatt von Info Flora, 2022)
Belasteten Boden: Umgang mit abgetragenem Boden, der mit invasiven gebietsfrem-den Pflanzen nach Anhang 2 FrSV belastet ist.
(Empfehlung von Cercle Exotique, 2016)
Kompostieren, Vergären und Verbrennen invasiver Neophyten.
(Empfehlung von Cercle Exotique, 2015)

Beurteilung der Invasivität

Pueraria lobata © Brigitte Marazzi

 

Wozu wird das Invasivitätspotenzial beurteilt?

Will man verhindern, dass invasive Arten einen Schaden anrichten, muss man zuerst herausfinden welche Arten invasiv sein könnten. Die überwiegende Mehrheit der exotischer Arten, die sich in unserer Flora ansiedeln und wild wachsen, sind gut ins Ökosysteme integriert, und eine Bekämpfungsstrategie ist nicht notwendig.

Die Beurteilung der Invasivität ist die Grundlage für die Erstellung von Listen invasiver und potenziell invasiver Arten. Diese wiederum bilden die Basis für die Entscheidung, ob und wie eingegriffen werden soll, d. h. für die Festlegung von Handlungsprioritäten.

Insgesamt werden viel mehr Arten beurteilt, als die, die dann als "invasiv" oder "potenziell invasiv" eingestuft werden. Tatsächlich wurden 2013 von den 85 beurteilten Arten, von denen bekannt war oder vermutet wurde, dass sie sich invasiv verhalten, nur 57 in die Listen von Info Flora (Schwarze Liste und Watch List, 2014) aufgenommen. Die aktuellen Listen umfassen insgesamt 100 Arten (Stand Dezember 2021), aber es wurden mehr als 140 "Kandidatenarten" beurteilt.

 

Beurteilung der Invasivität

Das Beurteilungssystem für das Invasivitätspotenzial basiert auf der kombinierten Beurteilung des Ausbreitungspotenzials und des Schadenspotenzials (negative Auswirkungen). Dabei geht es im Wesentlichen darum, das Risiko von Schäden durch eine Neophytenart abzuschätzen. Dieses Verfahren ist international auch unter dem Begriff «Risikobewertung» (risk assessment) bekannt.

In der Schweiz stützt sich die Beurteilung der Invasivität im Wesentlichen auf den Kriterienkatalog zur Beurteilung invasiver Neophyten mit einem Set von Fragen zur Etablierung und Ausbreitung der beurteilten Arten und zum Schaden welche sie verursachen. Die Experten der Arbeitsgruppe Invasive Neophyten von Info Flora beantworten diese Fragen aufgrund von Informationen aus der wissenschaftlichen Literatur und den dokumentierten Erfahrungen von BotanikerInnen im Feld. Hierbei wird auch eine allfällige Unsicherheit bei einem Mangel an Informationen oder widersprüchlichen Befunden berücksichtigt. Die Gruppe verwendet eine Online-Anwendung, in der die Literatur und ihre Bewertungen zentral erfasst werden (siehe unten Kapitel Arbeitsgruppe Invasive Neophyten).

Zu den Kriterien für das Ausbreitungspotenzial gehören Merkmale der sexuellen und vegetativen Vermehrung der Art, natürliche und vom Menschen beeinflusste Samenverbreitungsmuster sowie die beobachtete oder potenzielle Ausbreitung in der Schweiz.

Die Kriterien für das Schadenspotenzial bewerten die negativen Auswirkungen auf die einheimische Biodiversität, sowohl auf der Ebene der Arten als auch der Lebensgemeinschaften, auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Wirtschaft (z.B. Schäden an Infrastruktur, erhöhte Verwaltungskosten, Einkommensverluste). 

Ein wissenschaftlicher Artikel, der das Beurteilungsverfahren für die aktuellen Listen der invasiven und potenziell invasiven Neophyten in der Schweiz (Stand 2021) erläutert, ist in Arbeit.

 

Arbeitsgruppe Invasive Neophyten von InfoFlora

Die ersten Listen invasiver Neophyten (Schwarze Liste) der Schweiz wurden 2001 im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt BAFU (damals BUWAL, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) aufgrund von Expertenwissen und Kenntnissen aus der Praxis erstellt. 2005 entstand dann aus der Arbeit der Arbeitsgruppe invasive Neophyten in der Schweiz unter der Leitung der damaligen SKEW (Schweizerische Kommission für die Erhaltung der Wildpflanzen) ein Bestimmungsschlüssel (Weber et al., Botanica Helvetica 115, 2005) welcher es erlaubte, eine Zuordnung von Neophyten zur Liste invasiver Neophyten der Schweiz vorzunehmen.

Aufbauend auf diesem ersten Bestimmungsschlüssel und mit dem Ziel, die Einteilung der Neophyten stärker auf konkrete Fakten abzustützen, entstand 2013 ein Kriterienkatalog zur Beurteilung invasiver Neophyten. Dieser wurde unter der Federführung von InfoFlora von den Experten der Arbeitsgruppe Invasive Neophyten erarbeitet. Die Gruppe bestand aus Serge Buholzer (Agroscope und EPPO Panel on Invasive Alien Plant), Michael Nobis (WSL), Nicola Schoenenberger (damals Museo cantonale di storia naturale, Lugano; heute Direktor des Conservatoire et Jardin Botaniques de Genève), Sibyl Rometsch (damals InfoFlora, heute pensioniert), und Gian-Reto Walther (BAFU). Damit wurden die Neophyten beurteilt, und 2014 in der Schwarzen Liste und in der Watch List von Info Flora publiziert.

2020 nutzte der Arbeitsgruppe Invasive Neophyten, die sich aus einigen der früheren (Serge Buholzer, Michael Nobis, Nicola Schoenenberger und Sibyl Rometsch) und einigen neuen Mitgliedern (Andrea De Micheli, Antoine Jousson, Brigitte Marazzi und Lisanna Smith) zusammensetzte, den Kriterienkatalog zur Beurteilung invasiver Neophyten und verfeinerte das Protokoll, indem sie eine Online-Anwendung einführte, die die Literatur zentralisiert und die Ergebnisse der Expertenbewertungen in Diagrammen darstellt. Diese Anwendung ermöglichte es auch, die Einstufung des Schadens nach der internationalen (S)EICAT-Methode miteinzubeziehen. So konnte einerseits das Invasionsrisiko für die Schweiz abgeschätzt werden, und andererseits im Auftrag vom BAFU die Beurteilung nach (S)EICAT für die Schweiz vorgenommen werden.

Seit 2023 wird die Expertengruppe formell als Arbeitsgruppe der Wissenschaftlichen Kommission (WK) von InfoFlora mit dem Namen 'Arbeitsgruppe Invasive Gebietsfremde Pflanzen der Schweiz; Info Flora (AG-IGPS)' anerkannt. Die Arbeitsgruppe umfasst mindestens 5 Mitglieder; dabei wird auf eine ausgewogene Zusammensetzung bezüglich Regionen der Schweiz, Expertise und Sprache geachtet. Die für invasive Neophyten verantwortliche mitarbeitende Person von InfoFlora gehört zur Arbeitsgruppe. Mindestens ein Mitglied der WK hat Einsitz in der Arbeitsgruppe. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden ad personam für 4 Jahre durch die WK gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.

Zusammensetzung der AG-IGPs (2024): 

Mitglieder:

  • Serge Buholzer, MSc ETH Agr., Agroscope, Reckenholz 
    Mitglied der Wissenschaftliche Kommission Info Flora; EPPO Panel on Invasive Alien Plants. 
    Hauptfokus: Neophyten in der Landwirtschaft
  • Andrea De Micheli, Forsting. ETH, Ökobüro Wald / Umwelt / Bildung, Zürich
    Hauptfokus: Holzige Neophyten Mittelland
  • Florian Dessimoz, MSc. Biol., Ökobüro Drosera Ecologie Appliquée, Sion
    Hauptfokus: Neophyten im Kt. Wallis
  • Jérémie Guenat, Ing. HES in Naturmanagement Cercle Vaudois de Botanique, Lausanne
    Hauptfokus: Neophyten in der Romandie
  • Michael Nobis, Dr., Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee Landschaft, WSL, Birmensdorf
    Mitglied der Wissenschaftliche Kommission Info Flora
    Hauptfokus: Online Tool für die Beurteilung invasiver Neophyten
  • Lisanna Schmidt-Bureš, Dr., Eigenständige Naturwissenschaftlerin, Bern
    Hauptfokus: EICAT Spezialistin

Betreuung / Ansprechmitglieder seitens InfoFlora:

  • Brigitte Marazzi, Dr. - Verantwortliche für Sektion Neophyten
  • Antoine Jousson, MSc. Biol. – Wissenschaftlicher Mitarbeiter Sektion Neophyten

 

Früheren Mitglieder:

  • Bis 2023: Sibyl Rometsch, Dipl. Biol. (MSc. Biol.), Ehm. Info Flora Vize-Direktorin & Verantwortliche Sektion Neophyten
  • Bis 2022: Nicola Schönenberger, Dr., Direktor des Conservatoire et Jardin Botaniques de Genève

 

Prävention und Früherkennung

Actinidia chinensis (C) Brigitte Marazzi

Gekommen um zu bleiben - Neue gebietsfremde Arten in der Natur

(Siehe Artikel auf FloraCH 2021)

Jedes Jahr kommen neue exotische Arten zu unserer Flora hinzu. Die meisten Neuankömmlinge verhalten sich nicht invasiv.

Um jedoch korrekt beurteilen zu können, wie sie sich in ihrer neuen Umgebung verhalten, ist es wichtig, solche Neufunde zu dokumentieren, insbesondere wenn sie nicht in der Nähe von Gärten sondern mitten in der Natur vorkommen.

Um neue Arten zu entdecken, braucht es ein gutes Auge und einen Forschergeist. Tatsächlich kann es jedem passieren, in natürlicher Umgebung auf eine unbekannte Pflanze zu treffen, die sich nicht einmal mit den neuesten Bestimmungsschlüsseln identifizieren lässt.

Ein möglicher Name kann vielleicht dank Floren der Nachbarländer oder im Internet gefunden werden. Und wenn der Name noch nicht auf der Webseitevon Info Flora aufgeführt ist? Handelt es sich dann um eine neue Art für die Schweiz? Das könnte ein Neufund sein!

  • Wie muss ich vorgehen im Fall eines Neufunds?
    Melden Sie uns Ihren Fund, beispielsweise mit dem Online-Feldbuch, und vergessen Sie nicht hinzuzufügen:
    1. die Abundanz (z.B. Anzahl Individuen)
    2. die Herkunft der Population (z.B. subspontan, Gartenflüchtling)
    3. viele Fotos der Pflanze, der Population und des Lebensraums
    4. Kommentare (z.B. wenn Sie glauben, dass die Pflanze aus illegalen Gartenabfällen stammt) und
    5. einen Herbar-Beleg, den Sie uns per Post zusenden können.

-> Guidelines: Neu gefundene exotische Art belegen


Das Verhalten eines Neophyten dokumentieren (für Spezialisten)

[IN BEARBEITUNG]

 

Rolle von Info Flora

Was geschieht nachdem eine neue exotische Art gemeldet wurde? Dieser Video von 2021 erklärt Ihnen wie es bei Info Flora lauft, wann neuen gebietsfremde Arten gemeldet werden bis sie aus Listen aufgeführt werden.

 -> Vortrag (Video, 2021): Von der Ankunft zur Auskunft (7min.)

Hier finden Sie eine Liste von Ämter, Institutionen, usw. welche auf verschiedenen Ebenen (kantonal, national, international, usw) im Bereich der invasiven Neophyten tätig sind.

Für kantonale und nationale Kontakte siehe auch unsere Seite Wen kontaktieren

auf nationaler Ebene
BAFU Bundesamt für Umwelt, Biodiversität: Informationen "Invasive gebietsfremde Arten"
AGROSCOPE Bundesverwaltung Agroscope, Wissensgrundlagen Biodiversität: Invasive Neophyten kennen keine Grenzen

CERCLE EXOTIQUE

Der Cercle Exotique wurde 2019 als Nachfolgeorganisation der AGIN sowie der Plattform der kantonalen Neobiota-Fachleute eingesetzt. Der CE hat zum Ziel, die Kantone bei ihren Aufgaben gemäss Freisetzungsverordnung im Bereich invasiver Neobiota zu unterstützen.
EFBS Eidg. Fachkommission für Biologische Sicherheit: Broschüre invasive gebietsfremde Pflanzen
GLOBE Interessierte Personen lernen über eigene Felderhebungen invasive Neophyten und deren Verbreitung kennen. Die invasiven Neophyten und deren vielschichtige Problematik bieten Möglichkeiten, das Thema unter dem Fokus der Biodiversität, der Raumnutzung, des Klimawandels, des Naturschutzes und der Sicherheit zu beleuchten: Invasive Neophyten
SCEE Energie-Umwelt-Informationsplattform der französischsprachigen Kantone (Kantonale Energie- und Umweltfachstellen): Exotische invasive Pflanzen
WSL Informationen für die Forstpraxis: Invasive Neophyten im Wald
JARDIN SUISSE Unternehmerverband Gärtner Schweiz: Umweltschutz - Invasive Neophyten
FIBL Fuchs Jacques, Kompostierung Erdmandelgras und Asiatische Knöteriche, 2017
NEOPHYT.ch Informationsseite Invasive Neophyten: www.neophyt.ch

 

in den Kantonen
Aargau Departement Finanzen und Ressourcen, Koordinationsstelle Neobiota: Neobiota - Kanton Aargau (ag.ch)
  Naturama: Neophyten in Naturschutzgebieten
Appenzell-Ausserrhoden Amt für Landwirtschaft, Abteilung Beratung und Pflanzenschutz; Fachstelle Pflanzenschutz/Problempflanzen: Invasive Neophyten
Appenzell-Innerrhoden Verwaltung, Dienstleistungen: Neophyten
Basel-Landschaft Bau- und Umweltschutzdirektion, Amt für Umweltschutz: Kantonale Neobiota Strategie — baselland.ch
Basel-Stadt Bau- und Verkehrsdepartement: Stadtgärtnerei > Invasive Neophyten
Bern Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektor, Kantonales Laboratorium: Invasive Neohyten
  Stadt Bern: Invasive Neophyten , Stadtgrün Bern
Freiburg Service de la nature et du paysage SNP: les néophytes dans le canton du Fribourg
Genève Territoire et environment > Nature: Page d’information sur les espèces exotiques envahissantes
Glarus Natur und Landschaftsschutz: Neophyten
  Naturzentrum Glarnerland: Invasive Neophyten
Graubünden Amt für Natur und Landschaft: Invasive Neophyten
Jura Office de l'environnement, Protection de la nature et du paysage: Espèces exotiques envahissantes
Luzern LAWA Luzern, Landwirtschaft und Wald: Problempflanzen
  ublu – Umweltberatung Luzern: Neophyten - Exotische Problempflanzen
Neuchâtel Service de la Nature: Espèces exotiques envahissantes (infos générales, cartographie, groupe de travail GRINE, etc.)
Nidwalden Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz: Neophyten-Bekämpfung
Obwalden Amt für Landwirtschaft und Umwelt: Invasive Neophyten
Schaffhausen Interkantonale Labor: Neophyten
Schwyz Amt für Umweltschutz, Neobioten: Invasiven Neophyten
Solothurn Amt für Landwirtschaft, Pflanzenbau (Bildungszentrum Wallierhof): Neophyten – Bekämpfung und Kontrolle
St. Gallen Informationen zu Natur, Jagd und Fischerei: Invasive Neophyten
Thurgau Amt für Umwelt, Anlagensicherheit und Neobiota: Neophyten
Ticino Organismi patogeni, invasivi o geneticamenta modificati: Gruppo di lavoro neobiota
  Sezione dell'agricoltura: Servizio fitosanitario
  Museo cantonale di storia naturale: Specie esotiche spontanee e invasive
Uri Amt für Umweltschutz: Neobiota
Valais Nature et paysage: Néophytes envahissantes (vs.ch)
Vaud Division biodiversité et paysage: Plantes exotiques envahissantes
Zug Amt für Umweltschutz: Neobiota-Neophyten
Zürich Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft: Invasive Neophyten
  Arten im Kanton Zürich melden: Das können Sie tun
 

 

 

international/weltweit
CABI A not-profit science-based development and information organization. Development and research on managing invasive species.
  Invasive Species
CBD Invasive alien species (IAS) are species whose introduction and/or spread outside their natural past or present distribution threatens biological diversity: Informations "What are Invasive Alien Species"
Schweizer Regierung Internationales Recht: Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt
IUCN/ISSG Invasive Species Specialist Group
  Publications ISSG: 100 of the World's Worst Invasive Alien Species
  GISD, Global Invasive Species Database
GISIN Global Invasive Species Information Network
UN United Nations: Decade of Biodiversity