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Listen & Infoblätter

Rolle und Typen von Listen

Jede Liste hat ihren Grund

Die Listen der invasiven Neophyten in der Schweiz sind ein wichtiges Instrument für verschiedene öffentliche und private Stellen. Sie beruhen auf informativen, wissenschaftlichen Listen (ohne Rechtsgültigkeit), auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen und Prioritäten für die Prävention und Bekämpfung invasiver Neophyten gesetzt werden.

Auf der Grundlage ersterer Listen können wiederum weitere Listen mit zusätzlichen Funktionalitäten erstellt werden, z.B. Managementlisten, die helfen, Prioritäten für Bekämpfungsmaßnahmen zu setzen, oder Listen zur Regelung der Nutzung dieser Arten. Diese Listen können einen rechtlichen Wert haben (d.h. in Rechtsgrundlagen verankert sein) oder als Empfehlungen oder Leitlinien dienen. Zum Beispiel: Die Listen der verbotenen Arten in den Anhängen 2.1 und 2.2 (FrSV) sind Listen mit rechtlicher Verbindlichkeit. Der Leitfaden für den Verkauf des Cercle Exotique enthält eine Empfehlung für den Verzicht auf den Verkauf in Form einer Liste von Arten. Für weitere Informationen siehe Andere Listen.

Die wissenschaftlichen Listen sind nicht endgültig, sondern werden regelmässig überprüft. Die Natur ist in der Tat dynamisch: Jedes Jahr kommen neue exotische Arten in die Schweiz, und selbst alteingesessene exotische Arten können plötzlich invasiv werden.

 

Wissenschaftliche Listen: Die aktuelle Liste und die ehemaligen (Schwarze Liste und Watch List)

Bis zum 3. Oktober 2022 waren die 2014 veröffentlichte «Schwarze Liste» und die «Watch List» von InfoFlora die Referenz für invasive und potenziell invasive Neophyten in der Schweiz. Auf der Grundlage dieser Listen wurden Empfehlungen für den Verkauf erstellt.

Seit 2018 arbeiten die nationalen Datenzentren und InfoSpecies mit und im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) an der koordinierten Erstellung der «Liste der invasiven gebietsfremden Arten in der Schweiz». InfoFlora befasste sich mit Gefässpflanzen.

Die neue Liste mit Stand Dezember 2021 wurde erstmals im Jahr 2022 als Anhang zur Publikation «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» (BAFU 2022) veröffentlicht. Sie entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und ersetzt die Schwarze Liste und die Watch List für die Gefässpflanzen von 2014.

Nicht nur die Namen, sondern auch die Art und Weise, wie die Arten aufgelistet werden, hat sich geändert: Die in der Schweiz vorkommenden werden von den nicht vorkommenden Arten getrennt, und die ersteren werden nach Schäden unterschieden, und zwar ob sie nachgewiesen und dokumentiert sind oder vermutet werden (siehe Bild unten, aus BAFU 2022). Diese Listen werden regelmässig aktualisiert, um mit der Entwicklung der Flora und dem Auftreten (und Verschwinden) von invasiven und potenziell invasiven Arten Schritt zu halten.

 

Fig. 36 Publikation BAFU 2022

 

InfoFlora veröffentlicht zwei Informations- und Arbeitslisten, die Kandidatenliste und die ABNL-Liste, die von der InfoFlora-Arbeitsgruppe „Invasive gebietsfremde Pflanzen“ geführt werden, um mit der Fachwelt, hauptsächlich Biologen und Botanikern, zu kommunizieren, und die Teil des Gesamtprozesses zur Beurteilung des invasiven Potenzials exotischer Arten sind. Weitere Informationen siehe Andere Listen.

Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz

Heracleum_mantegazzianum_C2018_Brigitte_Marazzi

Stand der Liste: Dezember 2021

Die Liste enthält die Gefässpflanzen, in drei Teile eingeteilt, gemäss Anhang und Erläuterungen der Publikation ‘Gebietsfremde Arten in der Schweiz’ (BAFU, Link Publikation; die vollständige Tabelle im Excel-Format ist auf der Seite "Neobiota" von InfoSpecies verfügbar). 

Die von InfoFlora zur Verfügung gestellten Dokumente enthalten auch Informationen über die Verbreitung der Arten in den biogeografischen Regionen der Schweiz und der Kantone, ihre Aufnahme in die bisherige Schwarze Liste und die Watch List von InfoFlora (2014) sowie das Umgang- oder Inverkehrbringungsverbot in der Schweiz (FrVS, Art. 15 und Anhänge 2.1 und 2.2). Anhänge 2.1 und 2.2).

Liste herunterladen:

Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz (DE, FR, IT) Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz (DE)

 

Arten und Informationsblätter

PDF-Merkblätter sind in den nachstehenden Tabellen sowie im Abschnitt "Status" des Porträts der einzelnen Arten (siehe Beispiel: link Ailanthus altissima) zu finden.

* Schäden beziehen sich auf Schutzgüter gemäss Umweltschutzgesetzgebung; Arten, die ausschliesslich Schäden in z. B. Produktionsbereichen der Land- und Forstwirtschaft verursachen, werden hier nicht erfasst (siehe hierfür z. B. PGesV, TSV).

Wissenschaftlicher Name

Name DE

Infoblatt

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Acacia dealbata Link

Falsche Mimose

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Ailanthus altissima (Mill.) Swingle

Götterbaum

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Ambrosia artemisiifolia L.

Aufrechtes Traubenkraut

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Amorpha fruticosa L.

Bastardindigo

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Artemisia verlotiorum Lamotte

Verlotscher Beifuss

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Asclepias syriaca L.

Syrische Seidenpflanze

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Aster novi-belgii aggr.

Neubelgische Aster

Aster ×salignus Willd. [Nur als Aggregat behandelt]

Weiden-Aster

Aster ×versicolor Willd. [Nur als Aggregat behandelt]

Gescheckte Aster

Aster lanceolatus Willd. [Nur als Aggregat behandelt]

Lanzettblättrige Aster

Aster novi-belgii L. [Nur als Aggregat behandelt]

Neubelgische Aster

Aster parviflorus Nees [Nur als Aggregat behandelt]

Tradescants Aster

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Broussonetia papyrifera (L.) Vent.

Papiermaulbeerbaum

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Buddleja davidii Franch.

Schmetterlingsstrauch

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Bunias orientalis L.

Glattes Zackenschötchen

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Celastrus orbiculatus Thunb.

Rundblättriger Baumwürger

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Cornus sericea L.

Seidiger Hornstrauch

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Cotoneaster horizontalis Decne.

Korallenstrauch

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Elodea canadensis Michx.

Kanadische Wasserpest

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Elodea nuttallii (Planch.) H. St. John

Nuttalls Wasserpest

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Erigeron annuus (L.) Desf.

Einjähriges Berufkraut

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Galega officinalis L.

Geissraute

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Glyceria striata (Lam.) Hitchc.

Gestreiftes Süssgras

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Helianthus tuberosus L.

Topinambur

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Heracleum mantegazzianum Sommier & Levier

Riesen-Bärenklau

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Impatiens glandulifera Royle

Drüsiges Springkraut

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Lagarosiphon major (Ridl.) Moss

Schmalrohr

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Lonicera henryi Hemsl.

Henrys Geissblatt

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Lonicera japonica Thunb.

Japanisches Geissblatt

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Ludwigia ×kentiana E. J. Clement

Kents Heusenkraut

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Ludwigia grandiflora (Michx.) Greuter & Burdet

Grossblütiges Heusenkraut

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Lupinus polyphyllus Lindl.

Vielblättrige Lupine

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Myriophyllum aquaticum (Vell.) Verdc.

Brasilianisches Tausendblatt

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Myriophyllum heterophyllum Michx.

Verschiedenblättriges Tausendblatt

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Parthenocissus quinquefolia aggr.

Fünffingerige Jungfernrebe

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Parthenocissus inserta (A. Kern.) Fritsch

Gewöhnliche Jungfernrebe

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Parthenocissus quinquefolia (L.) Planch.

Fünffingerige Jungfernrebe

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Phyllostachys aurea Rivière & C. Rivière

Gold-Bambus

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Polygonum polystachyum Meisn.

Vielähriger Knöterich

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Prunus laurocerasus L.

Kirschlorbeer

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Prunus serotina Ehrh.

Herbst-Traubenkirsche

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Pseudosasa japonica (Steud.) Nakai

Japanischer Bambus

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Pueraria lobata (Willd.) Ohwi

Kopoubohne

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Reynoutria japonica aggr.

Staudenknöterich

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Reynoutria ×bohemica Chrtek & Chrtková

Bastard-Staudenknöterich

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Reynoutria japonica Houtt.

Japanischer Staudenknöterich

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Reynoutria sachalinensis (F. Schmidt) Nakai

Sachalin-Staudenknöterich

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Rhus typhina L.

Essigbaum

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Robinia pseudoacacia L.

Robinie

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Rubus armeniacus Focke

Armenische Brombeere

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Rubus phoenicolasius Maxim.

Rotborstige Himbeere

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Sedum spurium M. Bieb.

Kaukasus-Fettkraut

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Sedum stoloniferum S. G. Gmel.

Ausläuferbildendes Fettkraut

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Senecio inaequidens DC.

Südafrikanisches Greiskraut

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Sicyos angulatus L.

Haargurke

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Solidago canadensis aggr.

Kanadische Goldrute

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Solidago canadensis L.

Kanadische Goldrute

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Solidago gigantea Aiton

Spätblühende Goldrute

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Toxicodendron radicans (L.) Kuntze

Kletternder Giftsumach

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Trachycarpus fortunei (Hook.) H. Wendl.

Fortunes Hanfpalme

1Für einige Arten ist das Merkblatt noch in Vorbereitung.

* Schäden beziehen sich auf Schutzgüter gemäss Umweltschutzgesetzgebung; Arten, die ausschliesslich Schäden in z. B. Produktionsbereichen der Land- und Forstwirtschaft verursachen, werden hier nicht erfasst (siehe hierfür z. B. PGesV, TSV).

Wissenschaftlicher Name

Name DE

Info-blatt

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Abutilon theophrasti Medik.

Chinesische Samtpappel

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Actinidia chinensis Planch.

Kiwi

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Akebia quinata (Houtt.) Decne.

Fingerblättrige Akebie

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Ambrosia trifida L.

Dreispaltige Ambrosie

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Aralia elata (Miq.) Seem.

Japanische Aralie

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Azolla filiculoides Lam.

Grosser Algenfarn

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Bassia scoparia (L.) A. J. Scott

Besen-Radmelde

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Bromus riparius Rehmann

Ufer-Trespe

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Chorispora tenella (Pall.) DC.

Zarte Gliederschote

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Cyperus esculentus L.

Essbares Zypergras

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Diospyros lotus L.

Lotuspflaume

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Elodea densa (Planch.) Casp.

Dichtblättrige Wasserpest

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Erigeron karvinskianus DC.

Karvinskis Berufkraut

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Euonymus fortunei (Turcz.) Hand.-Mazz.

Kletter-Spindelstrauch

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Impatiens balfourii Hook. f.

Balfours Springkraut

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Lonicera pileata Oliv.

Immergrüne Kriech-Heckenkirsche

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Miscanthus sinensis Andersson

Chinaschilf

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Nassella tenuissima (Trin.) Barkworth

Zartes Federgras

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Oenanthe javanica DC.

Wasserfenchel

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Opuntia humifusa (Raf.) Raf.

Gemeiner Feigenkaktus

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Opuntia phaeacantha Engelm.

Mattstacheliger Feigenkaktus

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Paulownia tomentosa (Thunb.) Steud.

Blauglockenbaum

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Phytolacca americana L.

Amerikanische Kermesbeere

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Rosa multiflora Thunb.

Vielblütige Rose

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Sagittaria latifolia Willd.

Breitblättriges Pfeilkraut

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Solanum carolinense L.

Carolina-Nachtschatten

Solidago graminifolia (L.) Salisb.

Grasblättrige Goldrute

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Sorghum halepense (L.) Pers.

Wilde Mohrenhirse

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Sporobolus indicus (L.) R. Br.

Indisches Fallsamengras

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Symphoricarpos albus (L.) S. F. Blake

Schneebeere

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Viburnum rhytidophyllum Hemsl.

Runzelblättriger Schneeball

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Vitis riparia aggr.

Ufer-Rebe

Vitis riparia Michx. [nur als Aggregat behandelt]

Ufer-Rebe

1Für einige Arten ist das Merkblatt noch in Vorbereitung.

Arten, die noch nicht in der Schweiz vorkommen oder aufgrund Bekämpfungsmassnahmen getilgt wurden. Ein (erneutes) Vorkommen in der Schweiz ist jedoch nicht auszuschliessen (Beispiele, Liste nicht abschliessend).

Wissenschaftlicher Name

Name DE

Info-blatt

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Ambrosia confertiflora DC.

Weichblättrige Ambrosie

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Ambrosia psilostachya DC.

Stauden-Ambrosie

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Cabomba caroliniana A. Gray

Karolina-Haarnixe

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Crassula helmsii (Kirk) Cockayne

Nadelkraut

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Echinocystis lobata (Michx.) Torr. & A. Gray

Stachelgurke

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Humulus japonicus Siebold & Zucc.
[Syn. H. scandens]

Japanischer Hopfen

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Hydrocotyle ranunculoides L. f.

Grosser Wassernabel

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Ludwigia peploides (Kunth) P. H. Raven

Flutendes Heusenkraut

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Nassella trichotoma (Nees) Arechav.

Argentinisches Federgras

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Pennisetum setaceum (Forssk.) Chiov.

Afrikanisches Lampenputzergras

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Polygonum perfoliatum L.

Durchwachsener Knöterich

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Salvinia molesta D. S. Mitch. §

Lästige Schwimmfarn

§ Die Art wurde 2021 (Stand der Listen) als getilgt angenommen, ist aber im 2022 wieder aufgetreten.
1Für einige Arten ist das Merkblatt noch in Vorbereitung.

Andere Listen

Beschreibung: Für einige invasive Arten ist seit 2008 jeglicher Umgang in der Schweiz verboten. Die Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt deren Umgang in der Umwelt. Werden gebietsfremde Organismen in die Umwelt freigesetzt, sind Selbstkontrolle, Information an den Abnehmer und Sorgfaltspflicht erforderlich.
Zwei Listen regeln das Verbot invasiver Arten: Anhang 2.1 verbietet den Umgang mit bestimmten Arten in der Umwelt, während Anhang 2.2 das Inverkehrbringen anderer Arten untersagt. Alle diese Arten sind in der nationalen Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz enthalten, die als Grundlage für die Ausarbeitung der Anhänge der FrSV dient.

Rechtlicher Wert: Diese Anhänge sind Listen, die einen rechtlichen Wert haben (da sie in einer Verordnung verankert sind).

Weitere Informationen: Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz

Direkte Links: Anhang 2.1 / Anhang 2.2

Beschreibung: Der Leitfaden des Cercle Exotique wurde für die kantonalen Behörden erstellt, die gemäss Artikel 48 und 49 für die Umsetzung der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (kurz VOU; SR 814.911) zuständig sind. Zusätzlich dient er als wichtige Orientierungshilfe für alle Betreiber im Grünen Sektor. Der Leitfaden besteht aus zwei Hauptteilen. Im ersten Teil, der als Verbotsliste bezeichnet wird, sind alle Pflanzen aufgeführt, die gemäss Artikel 15 Absatz 2 und in Verbindung mit den Anhängen 2.1 und 2.2 der VOU nicht mehr verkauft werden dürfen. Der zweite Teil, die Empfehlung zum Verkaufsverzicht, listet jene Arten auf, für die der Cercle Exotique, das heisst die zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden, einen freiwilligen Verkaufsstopp vorschlagen.

Rechtskraft: Der Leitfaden selbst hat keine Rechtskraft. Er weist jedoch auf verbindliche Regelungen hin: Für die in Tabelle 1 gelisteten Arten gelten die gesetzlichen Einschränkungen gemäss Artikel 15 der VOU. Für die in Tabelle 2 aufgeführten Arten bleibt die Meldepflicht gemäss Artikel 5 der VOU weiterhin bestehen.

Download:

Verkaufsleitfaden (Cercle Exotique, 03.10.2024)  

Beschreibung: Die ABNL-Liste (Assessed-But-Not-Listed-Liste) von InfoFlora ist eine Liste exotischer Pflanzen, die von der Arbeitsgruppe «Invasive exotische Pflanzen» (AG IPE) der Wissenschaftlichen Kommission von InfoFlora auf ihr invasives Potenzial bewertet wurden. Aufgrund des aktuellen Wissensstands wurden die Pflanzen nicht in die Nationale Liste invasiver und potenziell invasiver exotischer Pflanzen der Schweiz aufgenommen. Der Zweck der ABNL-Liste ist es, Behörden und botanische Fachleute zu informieren.

Rechtlicher Wert: Die ABNL-Liste ist eine rein wissenschaftliche und informative Arbeitsliste. Sie hat keinen rechtlichen Wert und enthält keine Empfehlungen für die gärtnerische Nutzung, Regulierung oder für Bewirtschaftungsmassnahmen.

Weitere Informationen: Bewertung des invasiven Potenzials

Download:

Liste ABNL (Stand 2024)
Liste ABNL (Stand 2024)  

Beschreibung: Die Kandidatenliste enthält exotische Arten, deren Invasionspotenzial in der Schweiz noch nicht mithilfe des Swiss Invasive Plant Risk Assessment (SIPRA), einschliesslich (S)EICAT, bewertet wurde. Daher sind diese Arten weder in der Liste der invasiven und potenziell invasiven Arten der Schweiz (siehe BAFU 2022/InfoFlora), auf der ABNL-Liste von InfoFlora noch in gesetzlichen Listen der Schweiz (z. B. Anhänge 2.1 und 2.2 der ODE) aufgeführt.
Das Hauptziel dieser Liste ist es, Biologen und Botaniker auf bestimmte exotische Pflanzen aufmerksam zu machen, die eine potenzielle Gefahr für die Biodiversität, die Gesundheit oder die Wirtschaft in der Schweiz darstellen könnten. Die Liste soll zudem die Sensibilisierung fördern und die Sammlung zusätzlicher Informationen unterstützen. Die Liste ist dynamisch; jedes Jahr können neue Arten von jeder Person (Privatpersonen oder Behörden) nach einem systematischen Verfahren bei InfoFlora vorgeschlagen werden.

Rechtlicher Wert: Die Kandidatenliste ist eine rein wissenschaftliche Arbeitsliste von InfoFlora. Sie hat keinerlei rechtlichen Wert und enthält keine Empfehlungen zur gärtnerischen Nutzung, Regulierung oder zu spezifischen Bewirtschaftungsmassnahmen.

Weitere Informationen: Beurteilung der Invasivität > Kandidatenarten und Liste der Kandidaten

Download:

Liste der Kandidaten (Stand 2024)

Beschreibung: Die EU-Liste (gemäss Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014) ordnet invasive gebietsfremde Arten nach Priorität. Zum einen gibt es Arten, die noch nicht in der Union vorkommen oder deren Invasion gerade erst begonnen hat und die mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche negative Auswirkungen haben werden. Zum anderen werden Arten gelistet, die bereits in der Union etabliert sind und die grössten negativen Auswirkungen haben.

Rechtlicher Wert: Die Liste der Europäischen Union hat in der Schweiz keine rechtliche Gültigkeit. Dies liegt daran, dass sie nicht mit den in der Schweiz geltenden Rechtsgrundlagen verknüpft ist.

Direkter Link: EU-Liste der invasiven Arten (12/07/2022)

Download (mit Informationen für die Schweiz):

EU-Liste (angepasst auf die Schweiz) EU-Liste (angepasst auf die Schweiz)  

Geschichte der Listen

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Invasive Neophyten – Der lange Weg zu den Listen (Artikel aus dem FloraCH 2022)

Gebietsfremde invasive Pflanzen sind in der Schweiz, so wie in ganz Mitteleuropa, seit den 1980er-Jahren ein Thema, das sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch in Wissenschaftskreisen zu Diskussionen führt. Das Schadrisiko, welches diese Arten für Biodiversität, Infrastrukturen und Gesundheit darstellen, wurde sehr unterschiedlich, und manchmal sogar widersprüchlich, eingeschätzt.

2000-2012: Die ersten Listen

Das Zentrum des Datenverbundnetzes der Schweizer Flora (ZDSF) und die Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen (SKEW) führten zwischen 2000 und 2002 eine Umfrage zur Ausbreitung von Neophyten in der Schweiz durch. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (heute Bundesamt für Umwelt, BAFU) beauftragte die SKEW, Listen zu den invasiven Neophyten aufzustellen.

Im Jahr 2002 veröffentlichte die Arbeitsgruppe der SKEW eine Schwarze Liste, eine Graue Liste und eine Watch List invasiver Neophyten der Schweiz. Das Schadrisiko wurde unter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der ganzen Schweiz diskutiert, entschieden wurde dann am runden Tisch. Die meisten der damals aufgenommenen Arten stehen heute noch auf den Listen invasiver Neophyten. Im Jahr 2004 erstellte die Arbeitsgruppe einen Schlüssel zur Einteilung von Neophyten (Weber et al. 2005). Dieser sollte es erlauben, invasive Arten frühzeitig zu erkennen und die Risiken für die Gesundheit, die Biodiversität und/oder die Ökonomie einzudämmen oder zu stoppen. Die Einteilung in eine Graue Liste wurde aufgehoben.

2013-2014: die Erstellung der Schwarzen Liste und der Watch List von Info Flora

Mit dem Ziel, die Listen mit konkreten Fakten abzustützen, und aufbauend auf dem erwähnten Einteilungsschlüssel entstand 2013 unter der Federführung von Info Flora und der Expertengruppe Neophyten ein Kriterienkatalog. Dieser verknüpft das Ausbreitungspotenzial in der Schweiz mit den Schäden für die Biodiversität, die Gesundheit und die Ökonomie. 85 Arten wurden so bearbeitet, 41 davon stehen auf der im Jahr 2014 erschienenen Schwarzen Liste und 16 auf der Watch List. Im Jahr 2020 wurden die Listen aktualisiert. Zusätzlich zu den 85 Arten wurden etwa 40 weitere Arten bearbeitet und eingeteilt. Die Ergebnisse sind in die aktuellen Listen eingeflossen (siehe unten).

2018 - heute: zu einem Listensystem für alle Organismen

Parallel dazu, und auf Wunsch des BAFU, benutzten die nationalen Datenzentren für die Klassifizierung ihrer Organismengruppen die Standards EICAT (Environmental Impact Classification for Alien Taxa) und SEICAT (Socio-Economic Impact Classification for Alien Taxa) der IUCN (International Union for Conservation of Nature). Diese teilen die ökologischen respektive sozioökonomischen Auswirkungen gebietsfremder Arten in fünf Klassen ein, von «minimal betroffen» bis «massive Auswirkung». Die Bewertungen beruhen auf verfügbaren veröffentlichten oder unveröffentlichten Daten und Evidenzen.

Ist bei einer Art von Schäden auszugehen, aber die Datengrundlage ungenügend, kommt sie in die Kategorie «Daten unzureichend». Ausgehend von der (S)EICAT-Einteilung werden zwei Gruppen gebildet: die invasiven, gebietsfremden Arten, welche nachweislich Schäden in der Umwelt verursachen (Neophyten mit mittlerem bis hohem Schadrisiko), und die potenziell invasiven Arten, bei denen von einem Schaden in der Umwelt auszugehen ist (Neophyten mit unklarem oder mit Verdacht auf Schadrisiko). Zusätzlich werden auch noch nicht in der Schweiz vorhandene, aber zu erwartende invasive Arten aufgeführt. Die offizielle Publikation des BAFU mit diesen Listen (Stand Dezember 2021) ist auf der Website des BAFU verfügbar.