Enthält:
Chara hispida gehört zu einer sehr polymorphen Taxagruppe (Chara hispida aggr.) mit sehr undeutlichen morphologischen Unterscheidungsmerkmalen gegenüber Chara intermedia und Chara polyacantha, von denen sie auch genetisch kaum zu unterscheiden ist. Gewöhnlich ist sie typischerweise an ihrer aulacanthen Berindung erkennbar, was aber wegfällt, wenn isostiche Exemplare vorliegen. Sehr stachelige Formen stehen der Chara polyacantha näher, die Formen mit kaum sichtbaren Stacheln eher der Chara intermedia. Die Taxonomie dieser drei Arten ist noch nicht geklärt; es ist durchaus möglich, dass es sich um standortabhängige Formen ein und derselben Art handelt. Chara subspinosa (= C. rudis), eine andere Süsswasserart aus dieser polymorphen Gruppe, wurde nicht als Element der Schweizer Flora übernommen. In küstennahen Ländern Europas sind zwei weitere Arten des Aggregats beschrieben, Chara baltica und Chara horrida. Beide leben ausschliesslich in Brackwasser und haben daher in der Schweiz keine natürlichen Vorkommen
Chara hispida findet ihren optimalen Lebensraum in kalkhaltigen Gewässern, grundwassergespeisten Lebensräumen wie Kiesgruben oder Flussnebengewässern. Kleingewässer, die permanent Wasser führen oder im Herbst nur kurz trockenfallen können (≤ 1 Monat). Sie wächst in Tiefen zwischen 1 und 6 (-12) m, auf stark kalkhaltigem Substrat, in klarem, neutralem bis alkalischem (pH = 7,1 - 8) Wasser mit einem mittleren bis hohen Kalziumgehalt (Ca = 30 - 510 mg/l). Sie kommt in oligotrophen bis meso-eutrophen Gewässern der planaren bis montanen Höhenstufe vor.
| Flüsse | 1 - Zusatz- oder Nebenlebensraum |
| Ruhiges Wasser | 2 - Schwerpunktlebensraum |
| Grundwasser | 0 - unbedeutend, keine Bindung. |
Chara hispida L.
| Beziehung | Name eingeben | Referenzwerke | Nr. |
|---|
Indigen
Liste der gefährdeten Pflanzen IUCN (© Walter & Gillett 1997): Nein
Status IUCN: Verletzlich
Zusätzliche Informationen
Kriterien IUCN: B1ab(iv), B2ab(iv)
| Biogeografische Regionen | Status IUCN | Kriterien IUCN |
|---|
| Handlungsebene | LF (+GL) - Spezifische Lebensraumförderung |
| Hinweise zur Handlungsebene | — |
| Bestandsüberwachung | 2 - genügend |
| Internationale Verantwortung der Schweiz | 4 - Verantwortung |
| Dringlichkeit | 2 - notwendig und wichtig |
| Sicherung Einzelvorkommen | — |
| International (Berner Konvention) | Nein | |
| VD | Vollständig geschützt | (29.05.2025) |
| Schweiz | — |
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