Reglement Stufe 200

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Version: Version 2022


Gemäss den Bildungsstufen der Swiss Systematics Society entspricht das Zertifikat 200 der Kenntnisstufe „Einführung“ und entspricht in etwa dem Bildungsniveau nach Abschluss des Bachelorstudiums der Universitäten oder nach dem Besuch eines Feldbotanikkurses während einer Saison.

Bei der Zertifizierungskommission der SBG können Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, insbesondere Hochschulen, den Antrag zur Akkreditierung stellen.


Prüfungsinhalte

Für das Zertifikat Stufe 200 sind Arten- und Familienkenntnisse gefordert. Die Zertifizierungskommission gibt eine verbindliche Artenliste vor.

Geprüft wird der wissenschaftliche Name (ohne Autor) und die Familienzugehörigkeit der Arten (z.B. Bellis perennis, Asteraceae).

Die Arbeitsgruppe der SBG hat sich auf eine gemeinsame Artenliste geeinigt, die 200 Arten vorgibt. Von diesen können maximal 50 Arten von der prüfenden Institution durch Arten der Liste Stufe 600 ausgetauscht werden.

Die 200 vorgegebenen Arten können als EXCEL-Artenliste bei Info Flora heruntergeladen werden.


Prüfungsschwellen

Von den 200 als bekannt vorausgesetzten Arten werden 20 Arten wo möglich anhand von frischem Pflanzenmaterial abgefragt (Stichprobe 10%). Eine korrekte wissenschaftliche Artansprache ergibt 2 Punkte, eine korrekte wissenschaftliche Gattungsansprache ergibt 1 Punkt, eine korrekte Familienansprache ergibt 1/2 Punkt. Die maximale Punktezahl beträgt somit 50 Punkte.

Für die Erteilung von Zertifikaten werden die folgenden Schwellen festgelegt.


  • Zertifikat erfüllt: 40-44.5 Punkte
  • Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung: mind. 45 Punkte


Durchführung der Prüfung

  • Die Prüfung wird durch die ausbildenden Institutionen (z.B. Botanische Institute) durchgeführt.
  • Die Prüfenden dieser Institute sind akkrediert bei der Zertifizierungskommission.
  • Die Zertifikate werden direkt von den prüfenden Institutionen im Namen der SBG ausgestellt.
  • Die Prüfung erfolgt wo möglich mit frischem Pflanzenmaterial, jedoch können in Ausnahmefällen auch Herbarbeleg und guten Fotografien für gefährdete, frühblühende oder spätblühende Arten verwendet werden.
  • Alle prüfenden Institutionen senden der Zertifizierungskommission ihre Artenliste (200er-Liste mit allen darin ausgewechselten Arten) sowie die Liste der geprüften Arten nach der Prüfung zu.
  • Alle Ergebnisse der Prüfungen sind dem Zertifizierungssekretariat innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.
  • Die Zertifizierungskommission entscheidet in letzter Instanz über die Resultate.
  • Bei den wissenschaftlichen Namen werden gängige wissenschaftliche Synonyme akzeptiert (andere Fassung von Gattungen, z.B. Ranunculus ficaria = Ficaria verna; andere hierarchische Einstufung, z.B. Pinus mugo subsp. uncinata = Pinus uncinata). Dies gilt auch betreffend Familienklassifikation (z.B. Valeriana officinalis in Caprifoliaceae oder Valerianaceae).


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