Reglement Stufe 200: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Dezember 2014, 14:24 Uhr


Feldbotanik- Zertifikat "Stufe 200"

Die „Stufe 200“ ist lediglich eine Einführung in die Feldbotanik und entspricht in etwa dem Bildungsniveau nach Abschluss des Bachelorstudiums der Universitäten oder nach dem Besuch eines Feldbotanikkurses während einer Saison. Bei der Zertifizierungskommission der SBG können Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen, insbesondere Hochschulen, den Antrag zur Akkreditierung stellen.


Prüfungsinhalte

Für das Zertifikat Stufe 200 sind Arten- und Familienkenntnisse gefordert. Die Zertifizierungskommission gibt eine verbindliche Artenliste vor. Die Arbeitsgruppe der SBG hat sich auf eine gemeinsame Artenliste geeinigt, die 200 Arten vorgibt. Von diesen können maximal 50 Arten von der prüfenden Institution durch Arten der Liste Stufe 600 ausgetauscht werden. Prüfungen im Tessin können Arten aus der Tessiner Liste austauschen. Die 200 vorgegebenen Arten sind im Anhang aufgelistet.


Prüfungsschwellen

Von den 200 als bekannt vorausgesetzten Arten werden 20 Arten wo möglich anhand von frischem Pflanzenmaterial abgefragt (Stichprobe 10%). Eine korrekte wissenschaftliche Artansprache ergibt 2 Punkte, eine korrekte wissenschaftliche Gattungsansprache ergibt 1 Punkt, eine korrekte Familienansprache ergibt 1/2 Punkt. Die maximale Punktezahl beträgt somit 50 Punkte. Für die Erteilung von Zertifikaten werden die folgenden Schwellen festgelegt.


  • Zertifikat erfüllt: 40-44.5 Punkte
  • Zertifikat erfüllt mit Auszeichnung: mind. 45 Punkte



Durchführung der Prüfung

  • Die Prüfung wird durch die ausbildenden Institutionen (z.B. Botanische Institute) durchgeführt.
  • Die Prüfenden dieser Institute sind akkrediert bei der Zertifizierungskommission.
  • Die Zertifikate werden direkt von den prüfenden Institutionen im Namen der SBG ausgestellt.
  • Die Prüfung erfolgt wo möglich mit frischem Pflanzenmaterial. Abweichungen davon sind der Zertifizierungskommission schriftlich zu begründen.
  • Alle prüfenden Institutionen senden der Zertifizierungskommission ihre Artenliste (200er-Liste mit allen darin ausgewechselten Arten) sowie die Liste der geprüften Arten nach der Prüfung zu.
  • Alle Ergebnisse der Prüfungen sind dem Zertifizierungssekretariat innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.
  • Die Zertifizierungskommission entscheidet in letzter Instanz über die Resultate.
  • Bei den wissenschaftlichen Namen werden gängige wissenschaftliche Synonyme akzeptiert (andere Fassung von Gattungen, z.B. Ranunculus ficaria = Ficaria verna; andere hierarchische Einstufung, z.B. Pinus mugo subsp. uncinata = Pinus uncinata). Dies gilt auch betreffend Familienklassifikation (z.B. Valeriana officinalis in Caprifoliaceae oder Valerianaceae).


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