Invasive gebietsfremde Pflanzen tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Deshalb wird dieses Thema auf der ganzen Welt behandelt - und auch in der Schweiz.
Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht-einheimische Pflanzen, die aus fremden Gebieten (meist aus anderen Kontinenten), absichtlich oder unabsichtlich, eingeführt wurden; die sich bei uns in der Natur etabliert haben (Vermehrung in freier Natur) und die sich auf Kosten einheimischer Arten effizient ausbreiten. Das IPBES Global Assessement stufte invasive gebietsfremde Arten sogar als einen der fünf Faktoren des globalen Wandels mit den größten Auswirkungen auf die Natur ein (IPBES 2019 full report).
Gemäss Artikel 8h des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt müssen das Einbringen solcher Arten verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden. Zahlreiche internationale Organisationen sowie verschiedene nationale Organisationen und Instanzen in den europäischen Ländern kümmern sich um dieses Thema und informieren über die Arten, die Auswirkungen und mögliche Massnahmen. In Europa geht es dabei um exotische Arten welche nach 1500 (also nach der Entdeckung Amerikas) eingeführt wurden; sie gelten als Neophyten, bzw. als invasive Neophyten.
Auch in der Schweiz haben sich invasive Neophyten in den letzten Jahren als Gefährdung für die biologische Vielfalt bestätigt. Die Aktivitäten rund um das Thema haben sich vermehrt und gehen von der Informationsvermittlung und Sensibilisierung, bis hin zur Eindämmung und Bekämpfung. Mit der revidierten Freisetzungsverordnung (FrSV, in Kraft seit Oktober 2008) haben wir in der Schweiz eine gesetzliche Basis um Mensch und Umwelt vor den Schäden durch den Umgang mit invasiven Neophyten zu schützen.
Einige Zahlen für die Schweiz (Stand Dezember 2021, BAFU 2022):
Die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten (BAFU 2016) beschreibt und konkretisiert nationale Regelungen und internationale Verpflichtungen bezüglich invasiver gebietsfremder Arten und zeigt die erforderlichen Massnahmen auf. Sie enthält auch eine detaillierte Übersicht über Staatsverträge, Bundesgesetze und Verordnungen, die den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten aller Organismengruppen direkt oder indirekt regeln.
Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen
Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt Freisetzungsverordnung, FrSV, Art. 1, 2, 3, 4 (Selbstkontrolle), 5 (Information des Abnehmers), 6 (Sorgfaltspflicht), 15 a-f, 16, 49, 51 (Monitoring), Anhang 2 (Liste der verbotenen gebietsfremden Organismen).
Die Freisetzungsverordnung, FrSV (seit 2008 in Kraft, revidiert im 2020), definiert die gebietsfremden Organismen und regelt den Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt. Insbesondere sollen Tiere und Pflanzen, Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen Einwirkungen durch den Umgang mit gebietsfremden Organismen in der Umwelt geschützt werden. Die Sorgfaltspflicht und Selbstkontrolle sowie die Informationspflicht der Abnehmer wurden erweitert.
Für sämtliche gebietsfremden Pflanzen (und Tiere), von denen man weiss, dass sie Schäden anrichten oder das Potential dazu haben, gilt die Sorgfaltspflicht, Selbstkontrolle und Informationspflicht der Abnehmer. Somit sind alle Arten der Schwarzen Liste und der Watch List (Listen der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz) von der FrSV betroffen und der Umgang mit diesen Arten muss so erfolgen, dass keine Schäden zu erwarten sind. Derzeit dient die Empfehlung des Cercle Exotique (ex-AGIN) als Referenz: sie "führt Pflanzen auf, für die aus Sicht des Cercle Exotique die begründete Schlussfolgerung schwierig zu erbringen ist, dass selbst unter vorschrifts- und anweisungsgemässem Umgang keine Gefährdungen und Beeinträchtigungen von Mensch, Tier und Umwelt zu erwarten sind."
Ausserdem verbietet die FrSV den Umgang mit bestimmten gebietsfremden invasiven Pflanzen (und Tieren), die sich besonders effizient ausbreiten, und meist auch noch gesundheitliche oder ökonomische Schäden anrichten. Die Liste der verbotenen Arten befindet sich im Anhang 2 der FrSV. Das heisst, dass Arten des Anhangs 2 nicht verkauft werden dürfen. Viele andere invasive gebietsfremde Pflanzen dürfen zwar theoretisch zurzeit noch verkauft werden, es ist jedoch eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen in Arbeit (Revision des Umweltschutzgesetzes).
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz), USG, Art. 1 et 29a. Dieses Gesetz soll Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen. Zur Zeit findet eine Revision des Umweltschutzgesetzes statt.
Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittelbuch-Verordnung), FMBV, Anhang 10 : Samen der Ambrosia spp. sind im Futtermitteln unerwünscht und müssen auf ein Minimum reduziert werden. Dementsprechende Kontrollen können durchgeführt werden.
Pflanzengesundheitsverordnung, PGesV, Art. 18 (Überwachung der phytosanitären Lage), 104 (Kantonale Dienste), 110 (Übergangsbestimmungen). Die Ambrosia ist ein besonders gefährlich Schadorganism. Die Ambrosia Bekämpfung ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig (Übergangsbestimmung).
Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV, Anhang 2.5 (Verbote und Einschränkungen). Die folgende Verordnung legt fest, wo Pflanzenschutzmittel nicht angewendet werden dürfen (z. B. im Wald, auf und an Strassen, Wegen usw.).
Unionsliste
Art. 4 - Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung.
6. [...] Die Unionsliste enthält vorrangig diejenigen invasiven gebietsfremden Arten, die:
(a) bislang noch nicht in der Union vorkommen oder sich in einer frühen Phase der Invasion befinden und höchstwahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen haben;
(b) bereits in der Union etabliert sind und die stärksten nachteiligen Auswirkungen haben.
Unionsliste der invasiven Arten (15/08/2019)
Das Management invasiver Neophyten und die damit verbundenen Bekämpfungsmassnahmen dienen der Verhinderung, Eindämmung oder Beseitigung der negativen Auswirkungen (Schäden) von Arten, die als invasiv oder potenziell invasiv eingestuft werden. Auch wenn die vollständige Beseitigung einer Art (Ausrottung) nicht immer möglich ist, ist die Vorbeugung und Vermeidung einer weiteren Ausbreitung von wesentlicher Bedeutung, um das Ausmass der Schäden zu begrenzen.
Je früher, desto besser! Je länger es dauert, bis Massnahmen ergriffen werden, desto teurer und zeitaufwändiger wird die Kontrolle sein (Abb.1).
Jede Bewirtschaftungs- und Kontrollmassnahme hat ihr eigenes Ziel (Ausrottung/Tilgung, Stabilisierung/Begrenzung oder Rückgang, Überwachung), das unter Berücksichtigung der Interessen der Grundeigentümer*innen bzw. -bewirtschafter*innen und der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Umwelt im Allgemeinen festgelegt werden sollte. Allgemeine Empfehlungen für Bekämpfungsmassnahmen sind auf den Infoblättern von Info Flora zu invasiven Arten zusammengestellt.
Die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten (BAFU 2016) beschreibt die Rahmenbedingungen für Management- und Kontrollmassnahmen.
Fig. 1. Stadien der Invasionsdynamik in Bezug auf Management- und Kontrollmassnahmen und ihre jeweiligen Kosten (aus Gigon & Weber E. 2005: Invasive Neophyten in der Schweiz: Lagebericht und Handlungsbedarf. Bericht der SKEW/CPS zu Handen des BUWAL, S. 19).
Umsetzung von Kontrollmassnahmen gemäss der Strategie:
Bei der Planung und Umsetzung von Bekämpfungsmethoden sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, die von Art zu Art unterschiedlich sein können (siehe Infoblätter zu invasiven Arten). Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Zusammenfassung :
Vorsichtsmassnahmen
Informieren Sie sich vor jedem Eingriff über die möglichen Gesundheitsrisiken (allergene Pollen, Brennhaare, giftige Säfte usw.), schützen Sie sich angemessen (Handschuhe, Schutzbrille und Atemmaske) oder verzichten Sie auf den Eingriff, wenn Sie zu Allergien neigen.
Vorbeugende Massnahmen
Diese Massnahmen gelten insbesondere für invasive Neophyten, die von Privatpersonen und Gärtnern als Zierpflanzen geschätzt werden. Für Pflanzen (oder Populationen) die nicht bekämpft werden, wird empfohlen, zumindest die Blütenstände vor (!) der Fruchtbildung abzuschneiden, eine unkontrollierte vegetative Vermehrung zu vermeiden und die Pflanzenabfälle ordnungsgemäss zu transportieren und zu entsorgen.
Bekämpfungsmethoden
Die Wahl der Bekämpfungsmethode hängt von der Rechtsgrundlage (chemische oder mechanische Bekämpfung), der erforderlichen Wirksamkeit (mehr oder weniger kurzfristig), der Durchführbarkeit (Gebiet und Bevölkerungsdichte, Zugang), den finanziellen Mitteln (Finanzierung, Ausrüstung) und der verfügbaren Zeit (Jahreszeit, Möglichkeit der Wiederholung der Massnahme) ab. Die Bekämpfungsmethoden werden in den Infoblättern zu invasiven Neophyten beschrieben.
Kontrolle
Jede Bekämpfungsmethode sollte eine Kontrollphase mit Bekämpfung der Stockausschläge, Ausläufer (vegetative Vermehrung) und/oder neuer Sämlinge (sexuelle Vermehrung) umfassen. Da die Samen einiger Arten mehrere Jahre im Boden überdauern können, ist eine mehrjährige Bekämpfung unerlässlich.
Integriertes Management
In einigen Fällen lohnt es sich, eine integrierte Management-Strategie anzuwenden, bei der die Begrünung und das Wachstum von gewünschten Pflanzen auf den behandelten Flächen gefördert wird. Auf diese Weise wird vermieden, dass nackter Boden zurückbleibt, der leicht von der unerwünschten Art (Samenbank im Boden) und/oder von Samen anderer invasiver Arten besiedelt werden könnte.
Beseitigung von Pflanzenmaterial
Für jede Bekämpfungsmassnahme sollte eine ordnungsgemässe Entsorgung der Pflanzenabfälle vorgesehen werden. Generell können nur Pflanzenteile, die sich nicht vermehren können (weder geschlechtlich noch vegetativ), im Garten kompostiert werden! Vermehrungsfähige Abfälle (Blütenstände, Früchte, Stängel und Wurzeln) sollten in professionellen Kompostier- und Vergärungsanlagen oder in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden (NICHT im Gartenkompost). Es sollte zu keinem Zeitpunkt (bei Transport, Lagerung und Entsorgung) das Risiko der Verbreitung von reproduzierbaren Abfällen eingegangen werden. Das Abladen und Ablagern von Gartenabfällen in unkontrollierten Gebieten (z. B. in Wäldern) ist illegal.
Meldung von Kontrollmassnahmen
Info Flora stellt die InvasivApp und das Feldbuch für invasive Neophyten kostenlos zur Verfügung, um invasive und potenziell invasive Neophyten zu melden, Bekämpfungs- und Überwachungsmassnahmen zu dokumentieren und die vorhandenen Daten zu visualisieren. In der Rubrik "Bilanz" kann die Entwicklung einer Population verfolgt werden. Es ist somit auch wichtig zu melden, wenn eine Population ausgerottet ist und bei den Kontrollen keine weiteren Individuen mehr aufgetaucht sind. Nur so kann in der Bilanz abgelesen werden, ob eine Bekämpfung erfolgreich beendet wurde oder nicht.
Überwachung/Beobachtung
Die weitere Überwachung des Gebiets, in dem eine Bekämpfungsmassnahme stattgefunden hat, ist von entscheidender Bedeutung. Denn so können mögliche neue Populationen invasiver Neophyten zeitnah entdeckt werden und zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, um ihre Ausbreitung zu verhindern und so gleichzeitig die Managementkosten niedrig zu halten.
Jede und jeder von uns kann etwas tun! Je mehr Akteure an einer koordinierten Bekämpfung beteiligt sind, desto wirksamer sind die einzelnen Massnahmen und desto besser sind die Ergebnisse (und desto geringer sind folglich auch die Kosten).
Im Folgenden werden einige Empfehlungen aufgeführt (Hinweis: Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die Empfehlungen haben keinen rechtlichen Wert).
Hintergrund
Voraussetzung für jede individuelle Massnahme ist ein Grundwissen über das Thema. Wer die Komplexität des Themas versteht, ist sich der Erfolgschancen bewusst und minimiert das Risiko der Frustration.
Zu den Grundlagen gehört es, die Bedeutung des Begriffs Neophyt zu kennen, den Unterschied zwischen Neophyt und invasivem Neophyt zu verstehen, eine Vorstellung von den wichtigsten Rechtsgrundlagen zu haben und zu wissen, wo die aktuellen Listen der invasiven Neophyten der Schweiz, Informationen über sie und nützliche Kontakte zu finden sind.
Um Ihre Kenntnisse zu vertiefen, werden Kurse oder Informationsveranstaltungen angeboten. Info Flora organisiert jährlich einen Grundkurs, in dem man lernt, die wichtigsten invasiven Arten zu erkennen und mit ihnen umzugehen (siehe Info Flora-Kurse). Die Kantone, Gemeinden und andere öffentliche und private Organisationen bieten ebenfalls Kurse und Informationsveranstaltungen zu invasive Neophyten an.
Teilnahme an Aktionen und Projekten gegen invasive Neophyten
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde und/oder Ihrem Kanton sowie bei lokalen Vereinen und/oder Natur- und Umweltverbänden, ob es Aktionen und Projekte gibt, die sich an die Bevölkerung richten, um gegen invasive Neophyten vorzugehen. Beispiele dafür sind die Stadt Bern mit ihren Freiwilligeneinsätzen zur Bekämpfung von invasiven Neophyten und die "Association pour la Sauvegarde du Léman" und deren Bekämpfung des japanischen Knöterichs am Genfersee.
Besuchen Sie dazu auch unsere Seite mit nützlichen Kontakten.
Privatgärten (Privatbesitz)
Jede und jeder kann in seinem Garten Bekämpfungsmassnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und Zielen durchführen. Bitte beachten Sie, dass auch das "Gebot der guten Nachbarschaft", Artikel 687 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, gilt.
Allgemeine Empfehlungen*:
Öffentliche Grünflächen (Gemeinden, Kantone, Behörden usw.)
Gemäss der Nationalen Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten (BAFU 2016) ergreifen Kantone und Gemeinden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Zielsetzungen eigene Massnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, und kantonale Fachstellen ordnen die Durchführung von Bekämpfungsmassnahmen an.
Allgemeine Empfehlungen*:
Weitere Informationen finden Sie in den Infoblättern von Info Flora oder in den Praxisblättern Ihrer Gemeinde bzw. Ihres Kantons.
In der Landwirtschaft
Die Problematik der invasiven und potenziell invasiven Neophyten betrifft auch den Landwirtschaftssektor (im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Landwirtschaft, BLW), insbesondere bei den Direktzahlungen (siehe Direktzahlungsverordnung 2021).
Im Allgemeinen gelten die gleichen Grundsätze und Empfehlungen wie oben.
Für weitere Informationen zu invasiven Neophyten in der Landwirtschaft empfehlen wir Ihnen, sich an die kantonalen Pflanzenschutzdienste und/oder die auf invasive gebietsfremde Arten spezialisierten kantonalen Dienste zu wenden (siehe unsere Seite mit nützlichen Kontakten).
Informationen zur Bekämpfung von invasiven Neophyten finden Sie in den Infoblättern von Info Flora sowie in den Praxisblättern der Fachstellen Ihres Kantons.
* Die Liste der Empfehlungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die Empfehlungen haben keinen rechtlichen Wert.
Die Wahl der Bekämpfungsmethode hängt von der Rechtsgrundlage (chemische oder mechanische Bekämpfung), der erforderlichen Wirksamkeit (mehr oder weniger kurzfristig), der Durchführbarkeit (Gebiet und Bevölkerungsdichte, Zugang), den finanziellen Mitteln (Finanzierung, Ausrüstung) und der verfügbaren Zeit (Jahreszeit, Möglichkeit der Wiederholung der Massnahme) ab.
Hier finden Sie praktische Merkblätter die einen Überblick zu verschiedenen Methoden und Themen verschaffen, sowie technische Merkblätter, die vom Cercle Exotique, und/oder anderen Referenz-Behörden im Bereich des Umgangs mit invasiven Neophyten, erstellt wurden. Einige Kantone erarbeiten zudem eigene Merkblätter (siehe die entsprechenden Internetseiten unter Nützliche Links > Kantone).
Will man verhindern, dass invasive Arten einen Schaden anrichten, muss man zuerst herausfinden welche Arten invasiv sein könnten. Die überwiegende Mehrheit der exotischer Arten, die sich in unserer Flora ansiedeln und wild wachsen, sind gut ins Ökosysteme integriert, und eine Bekämpfungsstrategie ist nicht notwendig.
Die Beurteilung der Invasivität ist die Grundlage für die Erstellung von Listen invasiver und potenziell invasiver Arten. Diese wiederum bilden die Basis für die Entscheidung, ob und wie eingegriffen werden soll, d. h. für die Festlegung von Handlungsprioritäten.
Insgesamt werden viel mehr Arten beurteilt, als die, die dann als "invasiv" oder "potenziell invasiv" eingestuft werden. Tatsächlich wurden 2013 von den 85 beurteilten Arten, von denen bekannt war oder vermutet wurde, dass sie sich invasiv verhalten, nur 57 in die Listen von Info Flora (Schwarze Liste und Watch List, 2014) aufgenommen. Die aktuellen Listen umfassen insgesamt 100 Arten (Stand Dezember 2021), aber es wurden mehr als 140 "Kandidatenarten" beurteilt.
Das Beurteilungssystem für das Invasivitätspotenzial basiert auf der kombinierten Beurteilung des Ausbreitungspotenzials und des Schadenspotenzials (negative Auswirkungen). Dabei geht es im Wesentlichen darum, das Risiko von Schäden durch eine Neophytenart abzuschätzen. Dieses Verfahren ist international auch unter dem Begriff «Risikobewertung» (risk assessment) bekannt.
In der Schweiz stützt sich die Beurteilung der Invasivität im Wesentlichen auf den Kriterienkatalog zur Beurteilung invasiver Neophyten mit einem Set von Fragen zur Etablierung und Ausbreitung der beurteilten Arten und zum Schaden welche sie verursachen. Die Experten der Arbeitsgruppe Invasive Neophyten von Info Flora beantworten diese Fragen aufgrund von Informationen aus der wissenschaftlichen Literatur und den dokumentierten Erfahrungen von BotanikerInnen im Feld. Hierbei wird auch eine allfällige Unsicherheit bei einem Mangel an Informationen oder widersprüchlichen Befunden berücksichtigt. Die Gruppe verwendet eine Online-Anwendung, in der die Literatur und ihre Bewertungen zentral erfasst werden (siehe unten Kapitel Arbeitsgruppe Invasive Neophyten).
Zu den Kriterien für das Ausbreitungspotenzial gehören Merkmale der sexuellen und vegetativen Vermehrung der Art, natürliche und vom Menschen beeinflusste Samenverbreitungsmuster sowie die beobachtete oder potenzielle Ausbreitung in der Schweiz.
Die Kriterien für das Schadenspotenzial bewerten die negativen Auswirkungen auf die einheimische Biodiversität, sowohl auf der Ebene der Arten als auch der Lebensgemeinschaften, auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Wirtschaft (z.B. Schäden an Infrastruktur, erhöhte Verwaltungskosten, Einkommensverluste).
Ein wissenschaftlicher Artikel, der das Beurteilungsverfahren für die aktuellen Listen der invasiven und potenziell invasiven Neophyten in der Schweiz (Stand 2021) erläutert, ist in Arbeit.
Arbeitsgruppe Invasive Neophyten von InfoFlora
Die ersten Listen invasiver Neophyten (Schwarze Liste) der Schweiz wurden 2001 im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt BAFU (damals BUWAL, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft) aufgrund von Expertenwissen und Kenntnissen aus der Praxis erstellt. 2005 entstand dann aus der Arbeit der Arbeitsgruppe invasive Neophyten in der Schweiz unter der Leitung der damaligen SKEW (Schweizerische Kommission für die Erhaltung der Wildpflanzen) ein Bestimmungsschlüssel (Weber et al., Botanica Helvetica 115, 2005) welcher es erlaubte, eine Zuordnung von Neophyten zur Liste invasiver Neophyten der Schweiz vorzunehmen.
Aufbauend auf diesem ersten Bestimmungsschlüssel und mit dem Ziel, die Einteilung der Neophyten stärker auf konkrete Fakten abzustützen, entstand 2013 ein Kriterienkatalog zur Beurteilung invasiver Neophyten. Dieser wurde unter der Federführung von InfoFlora von den Experten der Arbeitsgruppe Invasive Neophyten erarbeitet. Die Gruppe bestand aus Serge Buholzer (Agroscope und EPPO Panel on Invasive Alien Plant), Michael Nobis (WSL), Nicola Schoenenberger (damals Museo cantonale di storia naturale, Lugano; heute Direktor des Conservatoire et Jardin Botaniques de Genève), Sibyl Rometsch (damals InfoFlora, heute pensioniert), und Gian-Reto Walther (BAFU). Damit wurden die Neophyten beurteilt, und 2014 in der Schwarzen Liste und in der Watch List von Info Flora publiziert.
2020 nutzte der Arbeitsgruppe Invasive Neophyten, die sich aus einigen der früheren (Serge Buholzer, Michael Nobis, Nicola Schoenenberger und Sibyl Rometsch) und einigen neuen Mitgliedern (Andrea De Micheli, Antoine Jousson, Brigitte Marazzi und Lisanna Smith) zusammensetzte, den Kriterienkatalog zur Beurteilung invasiver Neophyten und verfeinerte das Protokoll, indem sie eine Online-Anwendung einführte, die die Literatur zentralisiert und die Ergebnisse der Expertenbewertungen in Diagrammen darstellt. Diese Anwendung ermöglichte es auch, die Einstufung des Schadens nach der internationalen (S)EICAT-Methode miteinzubeziehen. So konnte einerseits das Invasionsrisiko für die Schweiz abgeschätzt werden, und andererseits im Auftrag vom BAFU die Beurteilung nach (S)EICAT für die Schweiz vorgenommen werden.
Seit 2023 wird die Expertengruppe formell als Arbeitsgruppe der Wissenschaftlichen Kommission von InfoFlora mit dem Namen Arbeitsgruppe Invasive Neophyten anerkannt.
(Siehe Artikel auf FloraCH 2021)
Jedes Jahr kommen neue exotische Arten zu unserer Flora hinzu. Die meisten Neuankömmlinge verhalten sich nicht invasiv.
Um jedoch korrekt beurteilen zu können, wie sie sich in ihrer neuen Umgebung verhalten, ist es wichtig, solche Neufunde zu dokumentieren, insbesondere wenn sie nicht in der Nähe von Gärten sondern mitten in der Natur vorkommen.
Um neue Arten zu entdecken, braucht es ein gutes Auge und einen Forschergeist. Tatsächlich kann es jedem passieren, in natürlicher Umgebung auf eine unbekannte Pflanze zu treffen, die sich nicht einmal mit den neuesten Bestimmungsschlüsseln identifizieren lässt.
Ein möglicher Name kann vielleicht dank Floren der Nachbarländer oder im Internet gefunden werden. Und wenn der Name noch nicht auf der Webseitevon Info Flora aufgeführt ist? Handelt es sich dann um eine neue Art für die Schweiz? Das könnte ein Neufund sein!
-> Guidelines: Neu gefundene exotische Art belegen
[IN BEARBEITUNG]
Was geschieht nachdem eine neue exotische Art gemeldet wurde? Dieser Video von 2021 erklärt Ihnen wie es bei Info Flora lauft, wann neuen gebietsfremde Arten gemeldet werden bis sie aus Listen aufgeführt werden.
-> Vortrag (Video, 2021): Von der Ankunft zur Auskunft (7min.)
Hier finden Sie eine Liste von Ämter, Institutionen, usw. welche auf verschiedenen Ebenen (kantonal, national, international, usw) im Bereich der invasiven Neophyten tätig sind.
Für kantonale und nationale Kontakte siehe auch unsere Seite Wen kontaktieren
auf nationaler Ebene | |
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BAFU | Bundesamt für Umwelt, Biodiversität: Informationen "Invasive gebietsfremde Arten" |
AGROSCOPE | Bundesverwaltung Agroscope, Wissensgrundlagen Biodiversität: Invasive Neophyten kennen keine Grenzen |
CERCLE EXOTIQUE |
Der Cercle Exotique wurde 2019 als Nachfolgeorganisation der AGIN sowie der Plattform der kantonalen Neobiota-Fachleute eingesetzt. Der CE hat zum Ziel, die Kantone bei ihren Aufgaben gemäss Freisetzungsverordnung im Bereich invasiver Neobiota zu unterstützen. |
EFBS | Eidg. Fachkommission für Biologische Sicherheit: Broschüre invasive gebietsfremde Pflanzen |
GLOBE | Interessierte Personen lernen über eigene Felderhebungen invasive Neophyten und deren Verbreitung kennen. Die invasiven Neophyten und deren vielschichtige Problematik bieten Möglichkeiten, das Thema unter dem Fokus der Biodiversität, der Raumnutzung, des Klimawandels, des Naturschutzes und der Sicherheit zu beleuchten: Invasive Neophyten |
SCEE | Energie-Umwelt-Informationsplattform der französischsprachigen Kantone (Kantonale Energie- und Umweltfachstellen): Exotische invasive Pflanzen |
WSL | Informationen für die Forstpraxis: Invasive Neophyten im Wald |
JARDIN SUISSE | Unternehmerverband Gärtner Schweiz: Umweltschutz - Invasive Neophyten |
FIBL | Fuchs Jacques, Kompostierung Erdmandelgras und Asiatische Knöteriche, 2017 |
NEOPHYT.ch | Informationsseite Invasive Neophyten: www.neophyt.ch |
in den Kantonen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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international/weltweit | |
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CABI | A not-profit science-based development and information organization. Development and research on managing invasive species. |
Invasive Species | |
CBD | Invasive alien species (IAS) are species whose introduction and/or spread outside their natural past or present distribution threatens biological diversity: Informations "What are Invasive Alien Species" |
Schweizer Regierung | Internationales Recht: Übereinkommen vom 5. Juni 1992 über die Biologische Vielfalt |
IUCN/ISSG | Invasive Species Specialist Group |
Publications ISSG: 100 of the World's Worst Invasive Alien Species | |
GISD, Global Invasive Species Database | |
GISIN | Global Invasive Species Information Network |
UN | United Nations: Decade of Biodiversity |
in Europa | |
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EPPO | European and Mediterranean Plant Protection Organization – Eppo activities on Invasive Alien Plants |
NOBANIS | European Network on Invasive Alien Species |
DAISIE | Delivering alien invasive species inventories for Europe |
COUNCIL OF EUROP | European Strategy on Invasive Alien Species |
HELCOM | Baltic Sea Action Plan |
Belgien/Belgique | Belgian Biodiversity Platform |
Frankreiche/France | (nur Französisch), Tela Botanica: Plantes envahissantes |
Deutschland/Allemagne | Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland: Neobiota |
Bund Naturschutz Invasive Arten | |
England/Angleterre | The Great Britain: Invasive non-native species |
Italien/Italie | Naturaitalia: Biodiversità |
Network Nazionale Biodiversià | |
Liechtenstein | Amt für Wald, Natur und Landschaft: Neobiota |
Österreich/Autriche | Umwelt Bundesamt: Aktionsplan Neobiota |
Polen/Pologne | Alien Species in Poland |
Portugal | Plantas Invasoras |
Spanien/Espagne | GEIB – Grupo especialista en Invasiones Biologicas |