01-09-2024 Info
Ab Sofort: Neue gebietsfremde Pflanzenarten in der Schweiz verboten
Hinweis: Diesen Artikel haben wir bereits im Frühling veröffentlicht. Zum Inkrafttreten am 1.9.2024 der angepassten Freisetzungsverordnung (FrSV) publizieren wir ihn erneut. Für weitere Informationen empfehlen wir die entsprechende Webseite von JardinSuisse sowie das dazugehörige FAQ.
Die Liste der verbotenen gebietsfremden Arten wird dank eines neuen Anhangs 2 in der Anpassung der Freisetzungsverordnung (FrSV) aktualisiert, wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer Medienmitteilung bekannt gibt.
Diese Anpassung wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. März 2024 beschlossen und wird am 1. September 2024 in Kraft treten, um den betroffenen Unternehmen genügend Zeit zu geben, ihre Sortimente an die neuen Bestimmungen anzupassen.
Ab September dürfen 53 invasive gebietsfremde Pflanzenarten oder -gruppen nicht mehr in Verkehr gebracht werden; davon gilt für 22 das Umgangsverbot (diese sind in Anhang 2.1 aufgeführt, während die anderen 31 Arten in Anhang 2.2 enthalten sind). Pflanzen, die bereits in Gärten vorhanden sind, sind von dem Verbot nicht betroffen.
Darüber hinaus werden mit der Anpassung der FrSV nun auch Importkontrollen durch den Zoll möglich sein. Mit Ausnahme dieser Kontrollen sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig.
In seinem erläuternden Bericht erklärt das BAFU in den Anhängen 2.1 und 2.2 das Vorgehen bei der Erstellung der Listen und die Zuordnungskriterien (basierend auf der Einstufung der Nationalen Strategie Neobiota und der Liste der invasiven und potenziell invasiven Arten der Schweiz).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Mediendienst BAFU:
+41 58 462 90 00, medien@bafu.admin.ch
Freisetzungsverordnung (FrSV) – PDF Erläuternder Bericht (BAFU) – PDF JardinSuisse Webseite zur FrSV FAQ von JardinSuisse – PDF Gesetzliche Grundlagen invasive Neophyten Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz (DE, FR, IT) mit aktualisierter Spalte zu den Anhänge 2.1 und 2.2
Titelfoto: © 2006, Erwin Jörg