Stängel 30-100 cm hoch, scharf 3kantig, am Grund mit bis 20 cm langen Blattspreiten. Blütenstand scheinbar seitenständig (aufgerichtetes Hochblatt als Fortsetzung des Stängels), kopfig, nur sitzende Ährchen. Hochblatt allmählich zugespitzt. Narben 2. Perigonborsten viel kürzer als die Frucht oder fehlend. Frucht flach, glatt, mattgelb, ca. 2,5 mm lang.
= Taxon stimmt mit akzeptiertem Taxon überein (Checklist 2017) < Taxon ist im akzeptierten Taxon (Checklist 2017) enthalten > Taxon enthält (neben anderen) auch das akzeptierte Taxon (Checklist 2017)
Kommentare aus der Checklist 2017  
Status
Indigenat - Indigen
Status Rote Liste national 2016
Status IUCN: Vom Aussterben bedroht
Zusätzliche Informationen
Kriterien IUCN:C1
Status Rote Liste regional 2019
Biogeografische Regionen
Status
Kriterien IUCN
Jura (JU)
CR(PE)
Mittelland (MP)
CR
C1
Alpennordflanke (NA)
CR(PE)
Westliche Zentralalpen (WA)
CR(PE)
Östliche Zentralalpen (EA)
--
Alpensüdflanke (SA)
--
Legende
EX
weltweit ausgestorben (Extinct)
RE
regional beziehungsweise in der Schweiz ausgestorben (Regionally Extinct)
CR(PE)
verschollen, vermutlich in der Schweiz ausgestorben (Critically Endangered, Probably Extinct)
CR
vom Aussterben bedroht (Critically Endangered)
EN
stark gefährdet (Endangered)
VU
verletzlich (Vulnerable)
NT
potenziell gefährdet (Near Threatened)
LC
nicht gefährdet (Least Concern)
Liste der gefährdeten Pflanzen IUCN (Walter & Gillett 1997)
Nein
Status nationale Priorität/Verantwortung
Nationale Priorität
2 - Hohe nationale Priorität
Massnahmenbedarf
2 - Klarer Massnahmebedarf
Internationale Verantwortung
1 - Gering
Überwachung Bestände
2 - Überwachung ist nötig
Schutzstatus
International (Berner Konvention)
Nein
VD
Vollständig geschützt
(02.03.2005)
Schweiz
--
Disclaimer
InfoFlora übernimmt die Angaben über geschützte Arten mit grösstmöglicher Sorgfalt aus den jeweiligen kantonalen Gesetzestexten. Vielfach konnten aber die in Gesetzestexten aufgeführten Pflanzennamen nicht ohne taxonomische oder nomenklatorische Interpretation übernommen werden. Die genaue Bedeutung der Kategorien „vollständig geschützt“ und „teilweise geschützt“ ist je nach Kanton unterschiedlich.
InfoFlora kann die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben zum Schutzstatus nicht garantieren. Im Zweifelsfall verweisen wir auf die Gesetzestexte in den jeweiligen Kantonen.
Schutz wichtiger Fundstellen (Schutzgebiete, Mikroreservate) Regelmäßige Bestandeskontrollen Ex-situ Vermehrung von indigenem Material (Samen) und Wiederansiedlung an ursprünglichen (oder potentiellen) Fundstellen, Verstärkung und Vernetzung bestehender Populationen
Sukzession, Verschilfung, Beschattung
bei Bedarf Fundbereiche abschnittsweise wieder in Pionierzustand versetzen Gezielt Ufer und Umgebung auslichten
Zerstörung des Lebensraums (Austrocknung)
Flache Teiche schaffen und erhalten Drainagen in Schutzgebieten oder bei Renaturierungen verstopfen