Stängel 5-20 cm hoch, unverzweigt, meist einblütig, an der Spitze nickend, unten rötlich, oben drüsig, mit zahlreichen, nach oben einfacher und kleiner werdenden Blättern, z.T. mit Brutzwiebeln in den Blattwinkeln. Grundständige Blätter 5-7lappig oder -spaltig, mit breit gerundeten Abschnitten, kahl, mit kraus behaarten Stielen und Brutzwiebeln. Kronblätter weiss, 5-9 mm lang.
= Taxon stimmt mit akzeptiertem Taxon überein (Checklist 2017) < Taxon ist im akzeptierten Taxon (Checklist 2017) enthalten > Taxon enthält (neben anderen) auch das akzeptierte Taxon (Checklist 2017)
Kommentare aus der Checklist 2017  
Status
Indigenat - Indigen
Status Rote Liste national 2016
Status IUCN: Verletzlich
Zusätzliche Informationen
Kriterien IUCN:D2
Status Rote Liste regional 2019
Biogeografische Regionen
Status
Kriterien IUCN
Jura (JU)
--
Mittelland (MP)
--
Alpennordflanke (NA)
CR
D
Westliche Zentralalpen (WA)
EN
D
Östliche Zentralalpen (EA)
VU
D
Alpensüdflanke (SA)
--
Legende
EX
weltweit ausgestorben (Extinct)
RE
regional beziehungsweise in der Schweiz ausgestorben (Regionally Extinct)
CR(PE)
verschollen, vermutlich in der Schweiz ausgestorben (Critically Endangered, Probably Extinct)
CR
vom Aussterben bedroht (Critically Endangered)
EN
stark gefährdet (Endangered)
VU
verletzlich (Vulnerable)
NT
potenziell gefährdet (Near Threatened)
LC
nicht gefährdet (Least Concern)
Liste der gefährdeten Pflanzen IUCN (Walter & Gillett 1997)
Nein
Status nationale Priorität/Verantwortung
Nationale Priorität
2 - Hohe nationale Priorität
Massnahmenbedarf
2 - Klarer Massnahmebedarf
Internationale Verantwortung
3 - Hoch
Überwachung Bestände
1 - Überwachung ist eventuell nötig
Schutzstatus
International (Berner Konvention)
Nein
GR
Vollständig geschützt
(01.12.2012)
VD
Vollständig geschützt
(02.03.2005)
Schweiz
--
VS
Vollständig geschützt
(01.01.2018)
Disclaimer
InfoFlora übernimmt die Angaben über geschützte Arten mit grösstmöglicher Sorgfalt aus den jeweiligen kantonalen Gesetzestexten. Vielfach konnten aber die in Gesetzestexten aufgeführten Pflanzennamen nicht ohne taxonomische oder nomenklatorische Interpretation übernommen werden. Die genaue Bedeutung der Kategorien „vollständig geschützt“ und „teilweise geschützt“ ist je nach Kanton unterschiedlich.
InfoFlora kann die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben zum Schutzstatus nicht garantieren. Im Zweifelsfall verweisen wir auf die Gesetzestexte in den jeweiligen Kantonen.
Zerstörung des Lebensraums (Baumassnahmen für Freizeitaktivitäten)
Detailkartierung und Schutzkonzept in Skigebieten erstellen Keine Felsblöcke mit aktuellen oder potentiellen Fundorten entfernen oder sprengen
Verbiss, Tritt, Sammeln
Fundstellen mechanisch schützen, gegebenenfalls einzäunen (Vorsicht: Konkurrenzvegetation) Infotafeln betreffend Besucherlenkung und Schutz der Pflanzen
Fehlende populationsbiologische und autökologische Kenntnisse
Anspornen von wissenschaftlichen Arbeiten (Bachelor, Master) zur besseren Kenntnis der Art, zum Bespiel zum Thema "assisted migration" Sinnvoll wäre das Ausprobieren einer Ex Situ-Vermehrung (Alpengärten) und Ansiedlung in geeigneten, höheren Lagen
Kleine, isolierte Vorkommen
Schutz aller Fundorte (Mikroreservate) Bestandeskontrollen alle 5 Jahre Ex-situ Vermehrung von indigenem Material (Brutzwiebeln) und Wiederansiedlung an ursprünglichen Fundstellen, Verstärkung bestehender Populationen (es gibt keine genetische Variabilität zwischen den Lokalitäten)