50-150 cm hoch, reich verzweigt. Blätter ungeteilt, lanzettlich, bis 25 cm lang und 1,5 cm breit, ganzrandig oder entfernt gezähnt. Blüten gelb, Durchmesser 2-4 cm.
= Taxon stimmt mit akzeptiertem Taxon überein (Checklist 2017) < Taxon ist im akzeptierten Taxon (Checklist 2017) enthalten > Taxon enthält (neben anderen) auch das akzeptierte Taxon (Checklist 2017)
Kommentare aus der Checklist 2017  
Status
Indigenat - Indigen
Status Rote Liste national 2016
Status IUCN: Verletzlich
Zusätzliche Informationen
Kriterien IUCN:C2a(i)
Status Rote Liste regional 2019
Biogeografische Regionen
Status
Kriterien IUCN
Jura (JU)
EN
C2a(i)
Mittelland (MP)
VU
C2a(i)
Alpennordflanke (NA)
VU
C2a(i)
Westliche Zentralalpen (WA)
CR
C2a(i)
Östliche Zentralalpen (EA)
--
Alpensüdflanke (SA)
CR(PE)
Legende
EX
weltweit ausgestorben (Extinct)
RE
regional beziehungsweise in der Schweiz ausgestorben (Regionally Extinct)
CR(PE)
verschollen, vermutlich in der Schweiz ausgestorben (Critically Endangered, Probably Extinct)
CR
vom Aussterben bedroht (Critically Endangered)
EN
stark gefährdet (Endangered)
VU
verletzlich (Vulnerable)
NT
potenziell gefährdet (Near Threatened)
LC
nicht gefährdet (Least Concern)
Liste der gefährdeten Pflanzen IUCN (Walter & Gillett 1997)
Nein
Status nationale Priorität/Verantwortung
Nationale Priorität
4 - Mässige nationale Priorität
Massnahmenbedarf
1 - Möglicher (unsicherer) Massnahmebedarf
Internationale Verantwortung
1 - Gering
Überwachung Bestände
1 - Überwachung ist eventuell nötig
Schutzstatus
International (Berner Konvention)
Nein
GE
Vollständig geschützt
(25.07.2007)
NW
Vollständig geschützt
(29.11.2005)
TG
Vollständig geschützt
(01.01.2018)
Schweiz
--
VD
Vollständig geschützt
(02.03.2005)
VS
Vollständig geschützt
(01.01.2018)
TI
Vollständig geschützt
(23.01.2013)
Disclaimer
InfoFlora übernimmt die Angaben über geschützte Arten mit grösstmöglicher Sorgfalt aus den jeweiligen kantonalen Gesetzestexten. Vielfach konnten aber die in Gesetzestexten aufgeführten Pflanzennamen nicht ohne taxonomische oder nomenklatorische Interpretation übernommen werden. Die genaue Bedeutung der Kategorien „vollständig geschützt“ und „teilweise geschützt“ ist je nach Kanton unterschiedlich.
InfoFlora kann die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben zum Schutzstatus nicht garantieren. Im Zweifelsfall verweisen wir auf die Gesetzestexte in den jeweiligen Kantonen.
Zerstörung des Lebensraums (Verlandung, Austrocknung, Uferverbauung)
Förderung des Rückbaus von Uferverbauungen und Umsetzung von Renaturierungen Periodisch geeignete, wenig tiefe Gewässerränder erhalten und schaffen Angepasster Grabenunterhalt
Vermischung mit Pflanzen unbekannter Herkunft
Falls Ansiedlungen vorgenommen werden, diese nur mit Material bekannter, lokaler Herkunft zulassen Kein Material für ex situ verwenden, das von Fundorten mit unklarer Herkunft stammt