Enthält:
Die Faden-Armleuchteralge besiedelt in einheimischen Gewässern nur die Flachwasserzone in Tiefen zwischen 0,2 und 4 m. Das Tiefenoptimum scheint bei 0,5 bis 2,5 m zu liegen. Sie bevorzugt eindeutig klare, oligo- bis mesotrophe, kalkreiche Gewässer (Leitfähigkeit 244-346 µS/cm). Sie wächst auf verschiedenen Feinsubstraten mit unterschiedlichen Korngrössen, von kiesigem Sand bis zur Kalkmudde. Sie ist nicht eutrophierungstolerant.
Chara filiformis ist ein Lichtkeimer und bevorzugt helle, lichtreiche Wuchsorte. Aufgrund ihrer Kleinwüchsigkeit ist sie nur konkurrenzkräftig, wenn durch fehlende Nährstoffe oder durch Störungen offene bzw. lückige Stellen am Gewässerboden vorhanden sind.
Chara filiformis wächst sowohl in Rein- als auch in Mischbeständen, häufig als Begleitart in lockeren Characeenrasen, die auch mit Laichkrautarten durchsetzt sein können. Oft ist sie auch an Rändern dichter Chara-Bestände, z.B. Chara tomentosa, zu finden oder als Erstbesiedler in Bestandslücken, zusammen mit Chara contraria.
| KEINE ANGABE |
| Flüsse | 0 - unbedeutend, keine Bindung. |
| Ruhiges Wasser | 2 - Schwerpunktlebensraum |
| Grundwasser | 0 - unbedeutend, keine Bindung. |
Chara filiformis H. Hertzsch
| Beziehung | Name eingeben | Referenzwerke | Nr. |
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Indigen
Liste der gefährdeten Pflanzen IUCN (© Walter & Gillett 1997): Nein
Status IUCN: Ungenügende Datengrundlage
Zusätzliche Informationen
Kriterien IUCN: —
| Biogeografische Regionen | Status IUCN | Kriterien IUCN |
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Keine nationale Priorität oder internationale Verantwortung
Kein internationaler, nationaler oder kantonaler Schutz
| InfoFlora übernimmt die Angaben über geschützte Arten mit grösstmöglicher Sorgfalt aus den jeweiligen kantonalen Gesetzestexten. Vielfach konnten aber die in Gesetzestexten aufgeführten Pflanzennamen nicht ohne taxonomische oder nomenklatorische Interpretation übernommen werden. Die genaue Bedeutung der Kategorien „vollständig geschützt“ und „teilweise geschützt“ ist je nach Kanton unterschiedlich. InfoFlora kann die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben zum Schutzstatus nicht garantieren. Im Zweifelsfall verweisen wir auf die Gesetzestexte in den jeweiligen Kantonen. |